Im Erzbistum Hamburg gilt neues Arbeitsrecht ab Januar

"Lebenswirklichkeit Rechnung tragen"

Im Erzbistum Hamburg gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht ab 1. Januar. Das geht aus dem nun veröffentlichten Amtsblatt der katholischen Erzdiözese hervor. Die deutschen Bischöfe hatten das Arbeitsrecht Ende November beschlossen.

Alltag im Pfarrbüro / © Maria Irl (KNA)
Alltag im Pfarrbüro / © Maria Irl ( KNA )

Nach der neuen Regelung müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.

Ortsbischöfe setzen Regelung um

Das katholische Arbeitsrecht betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind.

Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg (KNA)
Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg ( KNA )

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße erklärte damals: "Ich halte es für sehr wichtig, dass wir so der komplexen Lebenswirklichkeit der Menschen besser Rechnung tragen."

Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Mehrere Ortsbischöfe haben bereits angekündigt, sie zum 1. Januar in Kraft zu setzen.

Wichtige Daten zum kirchlichen Arbeitsrecht

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt planen die katholischen Bischöfe erneut eine Reform, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen  (shutterstock)
Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen / ( shutterstock )
Quelle:
KNA