Erzbistum Köln setzt neues kirchliches Arbeitsrecht um

Ab Januar gültig

Im Erzbistum Köln gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht ab kommendem Jahr. Wie aus einem Amtsblatt der Erzdiözese hervorgeht, setzt der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki die reformierte Grundordnung zum 1. Januar in Kraft.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Danach müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.

Beschluss deutscher Bischöfe

Die deutschen Bischöfe hatten das Arbeitsrecht Ende November beschlossen. Es betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind.

Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.

Wichtige Daten zum kirchlichen Arbeitsrecht

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt planen die katholischen Bischöfe erneut eine Reform, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen  (shutterstock)
Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen / ( shutterstock )
Quelle:
KNA