Grünes Licht für ökumenischen Religionsunterricht

Voraussetzungen erfüllt

Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Religionsunterricht sind die beiden großen Kirchen in Niedersachsen einen Schritt weitergekommen. Ein am Montag in Hannover veröffentlichtes Rechtsgutachten bewertet das Vorhaben als verfassungskonform.

Symbolbild Unterricht / © Tiko Aramyan (shutterstock)

Der bekenntnismäßige Schwerpunkt des Unterrichts liege in den gemeinsamen Glaubensüberzeugungen der beteiligten Kirchen, heißt es in der von dem Freiburger Rechtswissenschaftler Ralf Poscher verfassten Expertise. Damit genüge er dem Grundgesetz, nach dem der Religionsunterricht "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt" werden muss. Die organisatorischen, personellen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einführung des Unterrichts seien in Niedersachsen gegeben.

Pilotprojekt in Deutschland

Katholische und evangelische Kirche hatten vor einem Jahr bekanntgegeben, einen "gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht" in Niedersachsen einführen zu wollen. Es handelt sich ihren Angaben zufolge um ein bundesweit einmaliges Konzept, das über die bisherige Kooperation der beiden Kirchen beim Religionsunterricht hinausgeht. So ist etwa die Entwicklung eines gemeinsamen Lehrplans angedacht.

Das Gutachten bilde für die anstehenden Entscheidungsprozesse eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage, sagte die Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Kerstin Gäfgen-Track. Es werde in den laufenden Beratungsprozess mit dem Land sowie mit Lehrern, Schülern, Eltern und weiteren Fachleuten mit einbezogen. Dieser werde wohl frühestens im nächsten Jahr abgeschlossen, wie ein Sprecher der Landeskirche Hannovers auf Nachfrage der KNA sagte.

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Der Religionsunterricht in Deutschland ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz abgesichert. Als ordentliches Lehrfach ist er in den meisten Bundesländern den übrigen Schulfächern gleichgestellt. Schüler können sich aber aus Gewissensgründen abmelden.

Schüler im Religionsunterricht / © Peter Steffen (KNA)
Schüler im Religionsunterricht / © Peter Steffen ( KNA )
Quelle:
KNA