Erneuter Lockdown in Bethlehem

Gotteshäuser müssen geschlossen bleiben

​Der palästinensische Ministerpräsident Mohammed Schtajjeh hat erneute Ausgangssperren für vier palästinensische Regionen bekannt gegeben. Sie gelten vom Abend des 10. bis zum Abend des 17. Dezember.

Geschlossene Geschäfte in Bethlehem / © Andrea Krogmann (KNA)
Geschlossene Geschäfte in Bethlehem / © Andrea Krogmann ( KNA )

In dieser Zeit dürfen in den Gouvernementen Hebron, Nablus, Tulkarem und Bethlehem nur Apotheken, Lebensmittelgeschäfte und Bäckereien öffnen, wie aus einer Mitteilung Schtajjehs von Montag hervorgeht. Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen. Arbeiter, deren Arbeitsstellen in Israel sind, müssen für den Zeitraum des Lockdown in Israel bleiben.

Gotteshäuser müssen geschlossen bleiben

Für die gesamten palästinensischen Gebiete gilt, dass Gotteshäuser geschlossen bleiben müssen. Ferner sind Hochzeiten, Kondolenzfeiern sowie jedwede Menschenansammlung verboten. Auch das Reisen zwischen verschiedenen Gouvernementen ist in diesem Zeitraum mit wenigen Ausnahmen verboten. Öffentliche und private Einrichtungen sind angehalten, in einem Notfallmodus mit maximal 30 Prozent der Angestellten zu operieren.

Die nächtliche Ausgangssperre für das Westjordanland wurde um weitere zehn Tage bis zum 17. Dezember verlängert.

Tägliche Überprüfung

Die Maßnahmen sollen auf täglicher Basis überprüft werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet.

Die palästinensischen Gebiete einschließlich dem Gazastreifen verzeichneten in den vergangenen 24 Stunden rund 1.700 Neuinfektionen mit dem Coronavirus, 20 Infizierte starben, wie die palästinensische Nachrichtenagentur Wafa unter Berufung auf das Gesundheitsministerium berichtete.


Quelle:
KNA