Bistum Würzburg gestattet keine generelle Absage

Gottesdienst-Absage? Nur im Einzelfall!

Das Bistum Würzburg erlaubt während des Lockdowns bis zum 10. Januar keine generelle Absage von Gottesdiensten in ganzen Pfarreiengemeinschaften. Gleichzeitig verbietet die Diözese den Sternsingern Besuche an den Haustüren und in Wohnungen.

Symbolbild: Gottesdienste während der Corona-Pandemie / © HenriqueWestin (shutterstock)
Symbolbild: Gottesdienste während der Corona-Pandemie / © HenriqueWestin ( shutterstock )

Einen Verzicht könne es lediglich im Einzelfall geben, wenn die staatlichen Vorgaben sowie die Rahmenbedingungen sich nicht einhalten ließen, heißt es in einer Verordnung von Generalvikar Jürgen Vorndran, über die die Bischöfliche Pressestelle am Mittwoch berichtet. Bezüglich der Sternsinger sei auch das Austragen von Materialien sei nicht gestattet.

Bischof Franz Jung bedauerte in einem Brief an die Gläubigen die Einschränkungen, etwa bei den Christmetten. "Viel Liebgewonnenes wird in diesem Jahr nicht möglich sein. Vor allem, dass uns die Heilige Nacht selbst für das gottesdienstliche Feiern genommen ist, schmerzt sehr."

Verantwortung liegt auch bei den Gläubigen selbst

Gleichzeitig erinnerte er an Livestream-Angebote und die Möglichkeit, Kirchen für das persönliche Gebet zu besuchen. Die Gläubigen müssten in den kommenden Wochen selbst gut überlegen, welche Form des Mitfeierns für jeden persönlich die richtige sei, erklärte der Bischof weiter.

"Bitte entscheiden Sie mit Blick auf Ihre Gesundheit einerseits und aufgrund Ihres Wunsches andererseits, einen Gottesdienst in konkreter Gemeinschaft miterleben zu können." Jung dankte den Verantwortlichen vor Ort für ihr Engagement und der Politik, dass die Kirchen auch während des Lockdowns Gottesdienste feiern dürften.


Quelle:
KNA