Gidion fordert Berechnung der Folgen von weniger Finanzen

"Erhalt dessen, was wir leisten"

Fehlende finanzielle Mittel bei den Kirchen wirken sich nach Ansicht der bundespolitischen Vertreterin der Evangelischen Kirche in Deutschland auf die gesamte Gesellschaft aus. Dabei geht es auch um die Staatsleistungen.

Geldscheine in einem Geldbeutel / © Julia Steinbrecht (KNA)
Geldscheine in einem Geldbeutel / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Wenn kirchliche Dienste etwa im kommunalen oder sozialen Bereich gestrichen werden müssten, betreffe das auch Menschen, die den Kirchen nicht angehören, sagte Anne Gidion dem "Kölner Stadt-Anzeiger" am Freitag. Die Kirchen sollten deshalb berechnen, welche Folgen es hätte, wenn die historisch begründeten Staatsleistungen an sie von einer Einmalzahlung abgelöst würden.

Anne Gidion / © Hans Scherhaufer (epd)
Anne Gidion / © Hans Scherhaufer ( epd )

"Ablösesumme muss äquivalent sein"

"Wir sagen: Hier geht es um den Erhalt dessen, was wir heute leisten oder um den Beitrag, den die Kirchen mit diesem Geld für die Gesellschaft erbringen", führte Gidion aus. "Wenn wir das weiterführen sollen, muss die Ablösesumme möglichst äquivalent sein zu den Beträgen, die heute fließen."

Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen und Domherren sowie Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Der Auftrag zur Ablösung dieser Zahlungen ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen.

Keine Mehrheit im Bundestag bisher

In der vergangenen Legislaturperiode legten Grüne, Linke und FDP dazu bereits einen Gesetzentwurf vor, für den sich aber keine Mehrheit im Bundestag fand. Ein Ende der Staatsleistungen an die Kirchen in Höhe von rund 600 Millionen Euro jährlich steht aber weiterhin zur Debatte.

Staatsleistungen an die Kirchen

Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio ( shutterstock )
Quelle:
KNA