Ein ultrakonservatives christliches Ehepaar darf seine Kinder nicht aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht abmelden. Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte eine entsprechende Klage in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil ab. Zu den Gründen machte das Gericht zunächst keine Angaben, sondern verwies auf das schriftliche Urteil, das in den kommenden Wochen verfasst wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Familie ist Mitglied der Palmarianischen Kirche, einer kleinen christlichen Glaubensgemeinschaft. Für sie gelten strenge Kleidervorschriften. Männer und Frauen dürfen keine enganliegenden Kleider tragen. Für Frauen und Mädchen sind lange Röcke und Strümpfe vorgeschrieben.
Schwimmkleider nicht möglich
Die Mutter hatte in der mündlichen Verhandlung am Dienstag betont, in Schwimmbekleidung in ein öffentliches Schwimmbad zu gehen, sei für sie eine Todsünde. Auch lange Schwimmkleider seien nicht möglich. Schule, Regierungspräsidium Freiburg und nun auch das Verwaltungsgericht lehnten die Befreiung aus religiösen Gründen aber ab.
Praktische Bedeutung im konkreten Fall dürfte das Urteil allerdings kaum entfalten. Laut Medienberichten ist nur noch ein Kind auf der entsprechenden Schule. Und der Schwimmunterricht finde aus "organisatorischen Gründen" bis auf weiteres nicht statt.