Gericht spricht Pfarrer vom Körperverletzungsvorwurf frei

Wegen wiederholten Erschreckens

Das Landgericht Mönchengladbach hat einen katholischen Geistlichen vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Ein Diakon hatte ihm zuvor vorgeworfen, ihn bei mehreren Gelegenheiten erschreckt zu haben.

Vor Gericht / © PaeGAG (shutterstock)

Aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung kann das bei dem Geschädigten laut Anklage unter anderem Panik und Krämpfe hervorrufen.

Fehlender Vorsatz zum Erschrecken 

Das Gericht konnte allerdings keinen Vorsatz zum Erschrecken feststellen. Auch ein Wissen um die Schwere der Krankheit des Diakons sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Ansicht an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Verfahren hatte der Priester eingeräumt, es habe Situationen gegeben, in denen der Diakon sich erschreckt habe. Allerdings habe er seinen Kollegen lediglich begrüßt oder ohne böse Absicht laut angesprochen. Zudem habe er von der starken Beeinträchtigung des Mannes nichts gewusst. Zeugen unterstützten diese Darstellung.

Ein Diakon ist ein geweihter Amtsträger in der katholischen Kirche, der taufen, verheiraten, beerdigen, Wortgottesdienste leiten und predigen darf. Anders als ein Priester darf er jedoch nicht die Messfeier leiten oder die Beichte hören.

Diakon/Diakonat

Das Diakonen-Amt ist eines der ältesten der Kirche und steht zunächst für soziale Verantwortung. Der Begriff Diakon leitet sich vom griechischen Wort "diakonos" ab und bedeutet Diener oder Helfer. In der römischen Kirche der ersten Jahrhunderte wirkten Diakone in der Armen- und Krankenpflege oder als Gehilfen des Bischofs in der Gemeindeverwaltung und beim Gottesdienst.

Eine Diakonstola / © Harald Oppitz (KNA)
Eine Diakonstola / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA