Arbeitsgericht Erfurt untersagt Streiks an kirchlichem Klinikum

Kirchliches Selbstbestimmungsrecht gestärkt

Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ist gestärkt. Das Arbeitsgericht stellte klar, dass Streiks am evangelischen Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar weiterhin tabu sind. Die Rechte der Gewerkschaft Verdi blieben gewahrt.

Pflegepersonal im Krankenhaus / © Rob Engelaar/ANP (dpa)
Pflegepersonal im Krankenhaus / © Rob Engelaar/ANP ( dpa )

Das Arbeitsgericht Erfurt hat der Gewerkschaft Verdi Streikaufrufe am evangelischen Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar untersagt. 

Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Mittwoch mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht. Für kirchliche Einrichtungen gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg, der den Kirchen und ihren Einrichtungen das Recht einräumt, Arbeitsbedingungen und Tarife über eigene Kommissionen zu verhandeln, in denen auch Gewerkschaften beteiligt sind.

Symbolbild Richterin mit Richterhammer / © nampix (shutterstock)
Symbolbild Richterin mit Richterhammer / © nampix ( shutterstock )

Zur Begründung führten die Richter an, dass dieses Verfahren auch die Rechte der Gewerkschaften hinreichend wahre, weil sie in ausreichendem Maße beteiligt würden, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. Die Richter belegten demnach zudem künftige Verstöße gegen die Unterlassung mit einem Ordnungsgeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Gewerkschaft kann dagegen in Berufung gehen.

Eilverfahren vorangegangen

Nachdem es im Sommer 2024 zu Streikaufrufen von Verdi am Klinikum gekommen war, hatten die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland und die Diakonie als Träger Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. In einer Eilentscheidung hatten sie damals Recht bekommen. Das Hauptsacheverfahren wurde nun nachgeholt.

Quelle:
KNA