Ein pakistanisches Gericht hat das Scheidungsverfahren für Christen erleichtert – und damit für gemischte Reaktionen unter den Kirchen des islamisch geprägten Landes gesorgt.
Das Scheidungsgesetz aus der britischen Kolonialzeit habe "erhebliche Hürden für christliche Kläger vor pakistanischen Familiengerichten" geschaffen, hieß es laut dem asiatischen Pressedienst Ucanews in dem Urteil des Obersten Gerichts der Provinz Punjab. Daher habe das Gericht entschieden, dass auch "Verlassen ein rechtlich gültiger Scheidungsgrund gemäß dem Gesetz" sei.
Das aus der Kolonialzeit stammende Rechtssystem schrieb vor, dass nachgewiesener Ehebruch oder nachgewiesene Grausamkeit vorliegen muss, um die Scheidung zu erhalten. Die Beweislast für Ehebruch lag ausdrücklich beim Ehemann. Zudem musste der mutmaßlich am Ehebruch beteiligte Dritte als Mitbeklagter benannt werden.
Bischöfe pochen auf Lehre
Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz Pakistans, Bischof Samson Shukardin, warnte gegenüber Ucanews, das Urteil könne der kirchlichen Lehre über die Heiligkeit der Ehe widersprechen. Die Ehe gelte Katholiken als lebenslanges Sakrament, und "die Kirche erkennt die Scheidung nicht in der gleichen Weise wie das Zivilrecht an", so Shukardin. Er räumte aber ein, dass die Gerichtsentscheidung christlichen Paaren in schwierigen Lebenslagen rechtliche Erleichterung verschaffen könne. Gleichzeitig sei zu befürchten, dass dies die Scheidungsrate unter Christen allmählich erhöhen könnte.
Die protestantische "Kirche von Pakistan" kündigte an, das Urteil zu prüfen und möglicherweise Rechtsmittel einzulegen. Der Älteste einer protestantischen Gemeinde in Lahore, Zia Saman, erklärte jedoch, das Gerichtsurteil biete einen Weg zu Gerechtigkeit für Menschen, die in gewalttätigen Ehen gefangen seien.