Dieser sieht vor, das Verfahren zur beschleunigten Verwesung als dritte Bestattungsart neben der Erd- und Feuerbestattung in das Bestattungsgesetz aufzunehmen. Die erste Lesung des Antrags von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW ist für den 6. Mai vorgesehen.
"Menschen haben individuelle Vorstellungen davon, wie ihr letzter Weg aussehen soll", erklärte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg. "Aufgabe des Gesetzgebers ist es, diesen Wunsch nach Selbstbestimmung ernst zu nehmen und dafür einen würdevollen und rechtssicheren Rahmen zu schaffen." Mit dem Gesetzentwurf reagierten die Fraktionen auf veränderte gesellschaftliche Erwartungen an Bestattung und Trauer.
Anbieter wirbt mit Klimavorteilen
Die "Reerdigung" wird seit 2022 im Rahmen eines bundesweit einzigartigen Pilotprojekts in Schleswig-Holstein erprobt. Dabei wird der Leichnam in einen geschlossenen, sargähnlichen Behälter gelegt und in pflanzliches Material eingebettet. Innerhalb von 40 Tagen zersetzt sich der Körper unter kontrollierten Bedingungen weitgehend zu Humus. Verbliebene Knochenreste werden anschließend zermahlen und die gesamten Überreste auf einem Friedhof beigesetzt.
Anbieter des Verfahrens ist das Berliner Unternehmen Circulum Vitae. Es wirbt damit, dass das Verfahren dieselben Vorzüge wie eine Feuerbestattung biete, aber weniger CO2 freisetze und nachhaltiger sei. Nach Angaben der Firma wurden inzwischen mehr als 70 entsprechende Bestattungen durchgeführt. Auch Tote aus anderen Bundesländern seien dafür nach Schleswig-Holstein überführt worden.
Umfassende Vorgaben für Reerdigung geplant
Die seit 2022 gewonnenen Erkenntnisse zeigten, dass das Verfahren funktioniere und keine besonderen Gefährdungen für Mensch und Umwelt verursache, so Garg. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neue Bestattungsart, ähnlich wie die Feuerbestattung, nur nach einer zweiten Leichenschau durchgeführt werden darf.
Zudem ist sie auf zugelassene Einrichtungen beschränkt. Weitere Details, etwa zu technischen Anforderungen sowie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz, sollen per Verordnung geregelt werden.