Fragen und Antworten zu Patientenverfügungen

Alle Möglichkeiten ausschöpfen?

Wenn Patienten nicht mehr für sich sprechen können, stehen Angehörige oft vor schwierigen Entscheidungen. Eine Patientenverfügung schenkt da Klarheit. Wie verfasst man diese und was muss man beachten?

Patientenverfügung / © Andreas Gebert (dpa)
Patientenverfügung / © Andreas Gebert ( dpa )

Was ist eine Patientenverfügung?

 

Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen. Die Dokumente können vorgeben, ob Ärzte alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen sollen, um das Leben zu erhalten, oder ob sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten. Insbesondere geht es dabei um Fälle, in denen sich Patienten wegen schwerer Demenz, langer Bewusstlosigkeit oder schwerer Hirnschäden nicht mehr selber äußern können.

 

Gilt eine Patientenverfügung in allen Lebenssituationen?

Nach langen Kontroversen hat der Bundestag 2009 Patientenverfügungen rechtlich geregelt. Laut diesem Gesetz sind die Willensbekundungen des Patienten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung rechtlich bindend. Eine Patientenverfügung gilt in jeder Lebensphase, also auch bei Wachkomapatienten oder bei schwerer Demenz.

Insbesondere die katholische Kirche hatte im Gesetzgebungsverfahren vergeblich dafür gekämpft, dass die Verfügungen nur für Patienten verbindlich sein sollten, die sich bereits im Sterbeprozess und im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinden.

Wie sollte eine Patientenverfügung verfasst werden?

Nach Einschätzung der Experten sollte eine Patientenverfügung immer schriftlich hinterlegt werden. Verbraucherschützer raten außerdem, das Dokument etwa alle zwei Jahre zu erneuern, mit einem Datum zu versehen und persönlich zu unterschreiben, damit klar ist, dass es wirklich den aktuellen Wünschen entspricht. Zur Sicherheit sollten auch noch zwei Zeugen mit unterzeichnen. Behandlungswünsche bei schwerwiegender Krankheit sollten auch mit dem Hausarzt abgesprochen werden.

Grundsätzlich muss eine Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt sein. Wichtig ist, dass Angehörige und Freunde die Unterlagen im Ernstfall finden. Sie sollten deshalb in einem "Notfall-Ordner" aufbewahrt werden. Experten empfehlen auch Kopien für Angehörige, Bevollmächtigte oder auch für den Hausarzt. Hinweise auf Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Ansprechpartner kann jeder auch bei sich tragen, zum Beispiel im Portemonnaie.

Was sollte eine Patientenverfügung enthalten?

Einhalten müssen Angehörige und Ärzte die Verfügung nur, wenn Krankheitsbilder und gewünschte Maßnahmen möglichst genau beschrieben werden. Der Bundesgerichtshof hat das 2016 (Az. XII 61/16) deutlich gemacht. Ein allgemeiner Wunsch, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen sollen, reichte den Richtern nicht aus.

Angesprochen sollten konkrete Krankheitsbilder und Themen wie künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung und Organspende. Hilfreich ist auch, die eigene Motivation, die Moralvorstellungen und religiösen Ansichten zu beschreiben.

Reichen Patientenverfügungen aus?

Experten empfehlen, auch Vorsorgevollmachten zu erteilen und damit Personen des Vertrauens zu bestimmen, die im Fall der Bewusstlosigkeit oder Geschäftsunfähigkeit als persönliche Stellvertreter handeln dürfen. Mit einem weiteren Instrument, der Betreuungsverfügung, können Bundesbürger auch eine Person benennen, die für den Fall einer gesetzlichen Betreuung persönliche Belange vertreten darf. Auf diese Weise kann jedermann Einfluss darauf nehmen, wer vom Vormundschaftsgericht als rechtlicher Betreuer bestellt wird.

Von Christoph Arens


Quelle:
KNA