Folgen nach Wegfall von Paragraf 219a weitere Schritte?

Es gibt ja auch noch Paragraf 218

Nach zähen Debatten einigten sich die Parlamentarier in den 1990er Jahren auf einen Kompromiss in der Abtreibungsfrage. Nach der jüngsten Abstimmung im Bundestag sehen viele das mühsam errungene Schutzkonzept erneut in Gefahr.

Autor/in:
Birgit Wilke
Demonstration für die Abschaffung des Paragrafen 219a / © Michael Schick (epd)
Demonstration für die Abschaffung des Paragrafen 219a / © Michael Schick ( epd )

Die gesamte Abtreibungsregelung, also auch Paragraf 218, müsse außerhalb des Strafgesetzbuchs behandelt werden. Mit diesem Statement sorgte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) im Bundestag im Mai für viel Applaus bei Teilen der SPD, der Grünen und der Linken. Und für irritiertes Kopfschütteln bei den Abgeordneten von Union und AfD.

Anlass für ihre Rede war die Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Am Freitag nun entschied sich der Bundestag für die Streichung von Paragraf 219a.

Erneut redete auch Paus, gab sich aber mit Blick auf den Abtreibungsparagrafen 218 wesentlich vorsichtiger. Denn auch in der Ampel ist die Streichung dieses Paragrafen umstritten - auch wenn die Rufe danach lauter geworden sind.

Blick zurück

Ein Blick zurück: Nach der Wiedervereinigung entwickelte sich die Diskussion um die Ausgestaltung des Paragrafen 218 zu einer der heftigsten Debatten im Zuge der Wiedervereinigung. Eine zunächst erzielte Einigung kassierte das Bundesverfassungsgericht im Juni 1992 bereits nach wenigen Monaten, weil es den Schutz des ungeborenen Lebens als nicht ausreichend berücksichtigt beurteilte. Erst drei Jahre später konnte sich der Bundestag dann auf den Kompromiss verständigen, der auch heute noch gilt.

Stand von "Donum Vitae"  / © Armin Weigel (dpa)
Stand von "Donum Vitae" / © Armin Weigel ( dpa )

Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.

Und: Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Verein Donum Vitae wird gegründet

Auch katholische Einrichtungen konnten zunächst die für einen Abbruch erforderlichen Beratungsscheine ausstellen. Ende 1999 verkündeten die Bischöfe auf Verlangen des Papstes schließlich das Aus für die kirchliche Konfliktberatung im staatlichen System. Der von Katholiken gegründete Verein Donum Vitae setzt die Beratung indes fort.

Im aktuellen Koalitionsvertrag konnten sich die Befürworter einer kompletten Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch nicht durchsetzen. Die Ampelkoalition verständigte sich darauf, ihn erneut zu prüfen. Dazu soll das Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Kommission einsetzen.

Am Freitag zeichnete sich im Bundestag ab, wie die Diskussion weiter verlaufen könnte. Am deutlichsten formulierte das die Fraktion der Linken: Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch sei aufzuheben, ohne Wenn und Aber. Das würde bedeuten, Schwangerschaftsabbrüche an sich straffrei zu machen.

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz  / © Britta Pedersen (dpa)
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz / © Britta Pedersen ( dpa )

Ob die Ampelregierung in dieser Legislaturperiode in der Abtreibungsfrage weitere Schritte unternimmt, ist jedoch fraglich:

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte bereits in der Debatte um das Werbeverbot immer wieder den Schutz des ungeborenen Lebens. Um eine anpreisende Werbung auch zukünftig zu unterbinden, änderte er mit der Reform zugleich das Heilmittelwerbegesetz. Zugleich wies Buschmann, der selbst katholisch ist, darauf hin, dass die Streichung von 219a nichts am Schutzkonzept änderte.

Katholische Kirche bedauert Entscheidung

Unterdessen machen Verbände wie der Zentralrat der Konfessionsfreien weiter Druck. "Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss jetzt grundsätzlich aufhören", forderte dessen Vorsitzender Philipp Möller in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er sprach von einem "Überrest der Kirchenrepublik Deutschland". Die bisherigen Regelungen beruhten auf einem religiösen Dogma, das "einer soeben befruchteten Eizelle das gleiche Lebensrecht zuspricht wie geborenen Menschen oder entwickelten Föten".

Neben Verbänden, die sich für eine Reform in der Abtreibungsfrage aussprachen, bedauerten vor allem kirchliche Verbände den Wegfall des Paragrafen 219a.

Matthias Kopp / © Julia Steinbrecht (KNA)
Matthias Kopp / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die katholische Kirche habe sich für dessen Erhalt sowie eine Überarbeitung des Paragrafen "zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen" eingesetzt, erklärte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. "Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient".

Angesichts der nun im Raum stehenden Forderungen nach einer Streichung auch des Paragrafen 218 richtete der Caritasverband den Blick nach vorn. "Wir erwarten, dass Exekutive und Legislative weiter alles tun, damit die gesellschaftliche Verantwortung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und in schwangerschaftsbedingten Notlagen nicht nur erhalten, sondern gestärkt wird." Die staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben müsse durch ein verpflichtendes Beratungsangebot erhalten bleiben.

Quelle:
KNA