Experten warnten bei Anhörung im Bundestag zum BKA-Gesetz vor Einschränkung

Beichtgeheimnis gefährdet?

Mehrere Experten haben bei einer Bundestags-Anhörung zum BKA-Gesetz vor einer Einschränkung des Seelsorgegeheimnisses gewarnt. Der Frankfurter Verfassungsrechtler Hansjörg Geiger nannte jede Einschränkung des Beichtgeheimnisses verfassungswidrig. Auch der Göttinger Staatsrechtler Christoph Möllers äußerte Bedenken. Die großen Kirchen mahnten in einer Bewertung beim Thema Seelsorgsschutz Änderungen am Entwurf an und verwiesen auf die Linie des Bundesrates.

 (DR)

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) dringt auf Änderungen am Entwurf für ein neues BKA-Gesetz.
Journalisten, Rechtsanwälte und Geistliche müssten besser vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt werden, sagte Wolf der "Neuen Rhein Zeitung». Er plädierte auch dafür, das Gesetz auf fünf Jahre zu befristen und die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) dann zu überprüfen.

Wolf bemängelte auch, es dürfe nicht sein, «dass der Schutz der Beichte beliebig ist». Er erinnerte daran, dass im Bundesrat eine Mehrheit dafür sei, Geistliche von der vorgesehenen Auskunftspflicht auszunehmen.

Deutsches FBI?
Die Koalitionsfraktionen wollen mit dem «Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt» dem BKA neue Kompetenzen zuerkennen und unter anderem die Onlinedurchsuchung regeln. Der Entwurf sieht auch eine Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts von Geistlichen vor, falls es um Auskünfte geht, die zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich seien. Sowohl der Bundesrat als auch die Bundesregierung hatten sich zu dieser Einschränkung im Sommer kritisch geäußert. Seelsorger, so die Länderkammer, dürften in keinem Fall mit einer Auskunftspflicht belegt werden.

Das Katholische Büro bei der Bundesregierung und das Büro des Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche in Deutschland betonten, die Regelungen tangierten Rechte und Pflichten von Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und damit einen «zentralen Bereich des pastoralen Wirkens». Sie verwiesen auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber den Schutz des seelsorgerlichen Gesprächs umfassend gewährleisten müsse. Auch die meisten Bundesländer sähen den Schutz des Seelsorgegesprächs «umfassend und rechtssicher» vor.

Geiger, der bis 2005 Staatssekretär im Bundesjustizministerium war, mahnte, der Schutz der Beichte oder sonstiger Gespräche mit Beichtcharakter gehöre zum «verfassungsrechtlichen Menschenwürdegehalt der Religionsausübung». Jede Einschränkung missachte den Schutz der Menschenwürde. Möllers betonte, der vorgesehene Eingriff betreffe «die Religionsfreiheit beider Seiten der Kommunikation» und nannte die im Entwurf vorgesehene Einschränkung nicht zulässig.