Ethikrat zeigt Verständnis für Debatte um Impfpflicht

Entwicklungen einfließen lassen

Die Vorsitzende des Ethikrats, Alena Buyx, zeigt Verständnis für ein mögliches Abrücken der Politik bei der Corona-Impfpflicht. Ihr Gremium habe bereits im Dezember empfohlen, die pandemische Entwicklung zu berücksichtigen.

In einem Altenpflegeheim / © pics five (shutterstock)

Das sagte Alena Buyx der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch, online). "Wir haben unterstrichen, dass es in dieser Pandemie einen sich verändernden Sachstand gibt."

Alena Buyx / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Alena Buyx / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

Inzwischen sei belegt, dass Omikron weniger schwerwiegende Verläufe habe als vorherige Varianten des Coronavirus'. Zugleich zeige die Erfahrung mit dem Impfstoff Novovax, dass beim freiwilligen Impfen vermutlich nicht mehr viel erreichbar sei.

"Diese Erkenntnisse sollten in die laufenden politischen Prozesse einfließen - das ist herausfordernd, aber notwendig", sagte Buyx.

Bundestag berät über Corona-Impfpflicht

Am Donnerstag befasst sich der Bundestag mit mehreren parlamentarischen Anträgen zur Corona-Impfpflicht. Die Vorschläge reichen vom vollständigen Verzicht auf ein Gesetz bis zu einer umfassenden Pflicht für alle Erwachsenen.

Der Ethikrat hatte im Dezember mehrheitlich eine Ausweitung der Impfpflicht empfohlen. Zum Umfang gab es damals unterschiedliche Auffassungen in dem Gremium.

13 Mitglieder befürworteten eine Ausweitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf alle Erwachsenen, die sich impfen lassen können. Sieben Mitglieder wollten die Pflicht nur für Corona-Risikogruppen wie Ältere oder Vorerkrankte.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt am 16. März 2022 in Krankenhäusern und in der Pflege in Kraft. Damit müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung oder -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie verlieren damit ihren Gehaltsanspruch. (epd/16.03.2022)

Symbolbild: Corona-Impfung / © insta_photos (shutterstock)
Symbolbild: Corona-Impfung / © insta_photos ( shutterstock )

 

Quelle:
epd