Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft

Symbolbild: Corona-Impfung / © insta_photos (shutterstock)
Symbolbild: Corona-Impfung / © insta_photos ( shutterstock )

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt am 16. März 2022 in Krankenhäusern und in der Pflege in Kraft. Damit müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung oder -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie verlieren damit ihren Gehaltsanspruch. (epd/16.03.2022)