Erzbischof Schick beendet Wallfahrtszeit in Kevelaer

"Quellen der Hoffnung"

Im niederrheinischen Kevelaer, dem zweitgrößten Wallfahrtsort in Deutschland, ist die Wallfahrtszeit zu Ende gegangen. Erzbischof Schick, der den Abschlussgottesdienst leitete, bezeichnete den Wallfahrtsort als "Quelle der Hoffnung".

Postkarten von Kevelaer / © Theodor Barth (KNA)
Postkarten von Kevelaer / © Theodor Barth ( KNA )

"Wallfahrtsorte rufen uns auf, aus unseren Traurigkeiten und Betrübnissen aufzubrechen, damit diese Quellen der Hoffnung werden", sagte der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick beim Abschlussgottesdienst am Dienstag in Kevelaer. Die Wallfahrtssaison war am 1. Mai eröffnet worden.

Nach Corona-Einbruch wieder mehr Pilger

Ludwig Schick, Erzbischof von Bamberg / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ludwig Schick, Erzbischof von Bamberg / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Wegen der Corona-Pandemie hatten 2020 und 2021 deutlich weniger Menschen als in den Vorjahren den Wallfahrtsort besucht. In diesem Jahr sei das Pilgeraufkommen wieder gestiegen, sagte der Generalsekretär der Wallfahrt, Rainer Killich, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage. Es liege bei schätzungsweise 80 Prozent im Vergleich zu der Zeit vor der Pandemie.

Die 28.000-Einwohner-Stadt Kevelaer gilt mit normalerweise rund 800.000 Pilgern jährlich als die zweitgrößte katholische Wallfahrtsstätte Deutschlands nach dem bayerischen Altötting. Anziehungspunkt ist das Marienbild "Trösterin der Betrübten" von 1641, der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648).

Das Gnadenbild von Kevelaer

Im Zentrum der Wallfahrt steht seit dem 1. Juni 1642 das Gnadenbild der "Trösterin der Betrübten". Der in Antwerpen gefertigte postkartengroße Kupferstich zeigt die Gottesmutter mit einer Sternkrone und einem weiten Mantel. Auf dem durch die Jahrhunderte stark verblassten Bild hält die Madonna auf dem linken Arm das Jesuskind mit Krone und Weltkugel, in ihrer Rechten ein Zepter.

Gnadenbild in Kevelaer / © Julia Steinbrecht (KNA)
Gnadenbild in Kevelaer / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA