Es gebe bisher zwar keine weltweite Übersicht, ihm sei aber bekannt, dass zahlreiche Bistümer die päpstliche Vorgabe umgesetzt hätten, Anzeigebüros für Fälle von sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche einzurichten.
"Die Schaffung eines Büros zur Anzeige in jeder Diözese ist eine unverhandelbare Pflicht, die erfüllt werden muss. Das hängt nicht vom persönlichen Willen des einzelnen Bischofs ab", betonte Scicluna in einem Interview mit der französischen Zeitung "La Croix" (Mittwoch).
Die Pandemie habe den Prozess in den vergangenen zwei Jahren jedoch verlangsamt, so Scicluna. Deshalb müssten die päpstlichen Nuntiaturen nun Druck machen und auf die Umsetzung der päpstlichen Bestimmungen drängen.
Bei einigen Bischöfen fehle das Problembewusstsein. "Man darf nicht warten, bis man mit dem Missbrauchsproblem konfrontiert wird, bevor man ein Büro für die potenziellen Opfer einrichtet", sagte der Erzbischof.
Nicht in alle Landessprachen übersetzt
Er räumte ein, dass das im Mai 2019 veröffentlichte Apostolische Schreiben "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) oftmals nicht in die einzelnen Landessprachen übersetzt vorliege.
Auch deshalb müssten die jeweiligen Papstbotschafter hier eine Vermittlerrolle einnehmen, um die vom Papst angeordneten Maßnahmen umzusetzen. In dem Motu proprio schreibt Franziskus unter anderem eine weltweite Meldepflicht von Missbrauchsfällen vor und regelt die Untersuchungen gegen vertuschende Bischöfe.
Scicluna ist neben seinem Amt als maltesischer Erzbischof seit 2018 beigeordneter Sekretär der römischen Glaubenskongregation und dort mit der Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs beauftragt.