Erzbischof Bentz verteidigt Abtreibungsverbot in katholischen Kliniken

"In Sachen Lebensschutz braucht die Gesellschaft ein klares Zeugnis"

In Deutschland wird erneut die rechtliche Regelung von Abtreibungen kontrovers diskutiert. Anlässlich eines Arbeitsrechtsprozesses verteidigt Paderborns Erzbischof Udo Markus Bentz das Werteprofil katholischer Einrichtungen.

Symbolbild Schwangere Frau bei einer Ultraschalluntersuchung / © Inside Creative House (shutterstock)
Symbolbild Schwangere Frau bei einer Ultraschalluntersuchung / © Inside Creative House ( shutterstock )

Der Paderborner Erzbischof Udo Markus Bentz verteidigt das Recht katholischer Kliniken, keine Abtreibungen vorzunehmen. "In Sachen Lebensschutz braucht die Gesellschaft ein klares Zeugnis", sagte er am Montagabend bei einem Treffen mit Medienvertretern in Paderborn. Ein entsprechendes Werteprofil kirchlicher Häuser tue einer pluralen Gesellschaft gut, weil andere Krankenhäuser ein anderes Profil hätten.

Udo Markus Bentz, Erzbischof von Paderborn / © Julia Steinbrecht (KNA)
Udo Markus Bentz, Erzbischof von Paderborn / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Natürlich müsse dabei stets die Lebenslage ungewollt schwangerer Frauen und ihres Umfeldes berücksichtigt werden, so Bentz. Daher würden auch katholische Gesundheits- und Beratungseinrichtungen immer bei der Suche nach Alternativen helfen. Keinesfalls aber dürfe die Debatte um Abtreibungen "so spalten und polarisieren wie in den USA".

Bedauern über persönliche Angriffe

Mit Bezug auf die Debatte um die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und den Lippstädter Frauenarzt Joachim Volz bedauerte und kritisierte der Paderborner Erzbischof, dass es zu persönlichen Angriffen und Verleumdungen gekommen sei. Die grundsätzliche Debatte um Lebensschutz zu Beginn und am Ende des Lebens müssten so weit wie möglich von Personaldebatten getrennt werden.

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am 15. April 2024 in Berlin, während sie den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorstellte. / © Britta Pedersen (dpa)
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am 15. April 2024 in Berlin, während sie den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorstellte. / © Britta Pedersen ( dpa )

Brosius-Gersdorf war von der SPD als Kandidatin für das Amt als Verfassungsrichterin vorgeschlagen worden. Ihre sowie die Wahl zweier weiterer Kandidaten war im Juli nicht zustande gekommen, nachdem in der Union Vorbehalte gegen die Juristin laut geworden waren. Dabei ging es vor allem um ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch. Das Arbeitsgericht Hamm hatte Anfang August gegen eine Klage von Volz das Recht des Klinikträgers bestätigt, diesem Schwangerschaftsabbrüche zu untersagen - außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Volz will in Berufung gehen.

"Kompromiss nicht infrage stellen"

Beim Rechtsstreit in Lippstadt sei das Erzbistum kein unmittelbarer Player, betonte Bentz. Daher werde man bei dem arbeitsrechtlichen Prozess auch nicht intervenieren. Insgesamt aber bedauere die katholische Kirche, dass der "mühsam erarbeitete Kompromiss" zur rechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen infrage gestellt werde. Immerhin würden bei der aktuellen Regelung beide Rechtsgüter gewahrt: das Lebensrecht und die Würde des Kindes wie auch die Lebenslage der betroffenen Frauen.

Quelle:
KNA