Nach einem Suizid in Turin mit Unterstützung des örtlichen Gesundheitsamtes wird in Italien erneut über Sterbehilfe gestritten. Auslöser ist der Fall eines bewegungsunfähigen Mannes, der am Samstag unter Beteiligung der örtlichen Gesundheitsbehörde sein Leben beendete. Der Fall löste in den Medien, in der politischen Debatte und bei kirchlichen Vertretern kontroverse Stellungnahmen aus.
Ermöglicht wurde die Beihilfe zum Suizid durch zwei Urteile des italienischen Verfassungsgerichts in den Jahren 2019 und 2024. Die Richter stellten mehrheitlich fest, dass es derzeit in Italien keine gesetzliche Grundlage gebe, um in bestimmten Extremfällen eine aktive Sterbehilfe zu bestrafen. Seither diskutieren Parteien, Interessengruppen und Kirchenvertreter über ein mögliches Gesetz, um das Problem verbindlich und landesweit zu regeln.
Bischof fordert gesetzliche Regelung
Nach dem assistierten Suizid in Turin äußerte sich der in der Italienischen Bischofskonferenz für medizinethische Fragen zuständige Vizepräsident Bischof Francesco Savino in den Medien. Er sagte, der jüngste Todesfall bestätige auf tragische Weise die Notwendigkeit, endlich zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen. Er beklagte, derzeit gebe es eine Art Anarchie mit "selbstgestrickten Regeln der einzelnen Regionen". Statt die Beihilfe zum Suizid zu erlauben, solle der Staat die Versorgung mit palliativmedizinischen Einrichtungen ausbauen, forderte der Bischof.
Vor der Region Piemont, zu der Turin gehört, hatten bereits andere Regionalparlamente in Italien eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe beschlossen, als erste die traditionell linksorientierte Region Toskana. Auf nationaler Ebene befürworten die meisten linken Oppositionsparteien eine landesweite Legalisierung; die rechten bis rechtsextremen Parteien der Regierung Giorgia Meloni sind in der Frage uneins.