Das teilte die Staatsanwaltschaft in Paris am Montag mit. Der von der Kirche im Sommer bereits suspendierte Bischof (70) sei unter Justizaufsicht gestellt worden und ihm sei ein Kontaktverbot zu dem mutmaßlichen Opfer und zu Zeugen auferlegt worden.
Die Kirche selber hatte die Staatsanwaltschaft im Mai über die Vorwürfe gegen den Geistlichen in Kenntnis gesetzt.
Anrecht auf Unschuldsvermutung
Die französische Bischofskonferenz teilte am Montag mit, dass die Anklage sich auf Vorfälle beziehe, die der Bischof bestreite. Der Bischof habe ein legitimes Anrecht auf die Unschuldsvermutung.
Zugleich drückte die Kirche ihre Sorge um die betroffene Person aus und bekräftigte ihr Vertrauen in die Justiz.