Die Regelung beziehe sich nur auf Schüler des Albertinums. Das Jungen-Internat im rheinland-pfälzischen Gerolstein bestand von 1946 bis 1983. Eine Studie hatte im Frühjahr festgestellt, dass Jungen dort vielfach körperliche und psychische, manche auch sexualisierte Gewalt erlebt hatten. Bischof Stephan Ackermann kündigte damals an, dass die Schüler für erlittene Gewalt eine finanzielle Anerkennung erhalten sollten. Bislang gibt es eine solche Regel nur für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kirche.
Das Vorgehen wurde laut Bistum mit ehemaligen Schülern und dem Betroffenenbeirat des Bistums abgesprochen. Gezahlt werde ein Grundbetrag sowie ein flexibler Betrag, der sich danach bemesse, wie alt die Schüler waren und wie lange sie im Albertinum blieben. Auf Plausibilitätsprüfungen werde verzichtet, da die Männer im Rahmen des Aufarbeitungsprojekts von den Erlebnissen erzählt hätten. Die Auszahlung habe begonnen. Ackermann zeigte sich dankbar, "in relativ kurzer Zeit und in gutem Einvernehmen mit ehemaligen Schülern" eine Lösung gefunden zu haben.