Entscheidung über europäisches Stammzell-Patent vertagt

Patentierter Mensch?

Das Europäische Patentamt (EPA) hat seine Entscheidung über die Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen vertagt. Der für "Greenpeace" tätige Bioethikexperte Christoph Then erklärte am Mittwoch in München auf Anfrage, er rechne mit einem Beschluss erst nach der Sommerpause.

 (DR)

Die Grundsatzentscheidung, die für rund 100 weitere Patentanträge maßgebliche Folgen haben werde, ist laut Then völlig offen. Die Große Beschwerdekammer des EPA hatte eine auf zwei Tage anberaumte Anhörung nach nur einem Tag am Dienstagabend abgeschlossen. Die Verhandlung wird nun schriftlich fortgesetzt.

Bei der Anhörung verteidigte das EPA-Präsidium seine bisher ablehnende Haltung zum Patentantrag des US-Wissenschaftlers James Thomson von der Universität Wisconsin. Dem Forscher war es 1998 als erstem gelungen, menschliche embryonale Stammzellen zu kultivieren. Das dabei verwendete Verfahren und die Zellen selbst will Thomson patentieren lassen. Das EPA sieht darin bisher einen Verstoß gegen das Europäische Patentübereinkommen, das eine Verwendung von Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken verbietet.

Forschungskritiker wie «Greenpeace» befürchten, dass eine Patentierung weitere Anreize schaffen würde, Embryonen zu zerstören. Es sei zudem offensichtlich, dass Stammzellen keine Erfindungen des Menschen seien. Außerdem habe sich das Europa-Parlament 2005 in einer Entschließung gegen die Patentierbarkeit des menschlichen Körpers in allen seinen Entwicklungsphasen einschließlich der Keimzellen ausgesprochen.

Thomson und seine Universität halten dagegen, dass Abtreibungen in den meisten europäischen Ländern legal seien. Genauso würden täglich Embryonen durch die «Pille danach» zerstört. Die in der Stammzell-Forschung verwendeten Embryonen seien genauso alt. Die Beschwerdeführer baten das EPA, den Europäischen Gerichtshof in den Fall einzubeziehen. «Greenpeace»-Experte Then zeigte sich von diesem Antrag überrascht. Bisher sind Entscheidungen des EPA vor keinem Gericht mehr anfechtbar, was Kritiker der «Patente auf Leben» seit Jahren bemängeln.