Entscheidung der Bundesregierung zum Schutz der Uiguren

Abschiebestopp für Uiguren nach China

Angehörige der Uiguren und anderer muslimischer Minderheiten dürfen laut einem Zeitungsbericht nicht mehr nach China abgeschoben werden. Dort würden ihnen "Umerziehungslager" drohen.

Demonstration mit uigurischen Flaggen für eine Verbesserung der Situation der Uiguren / © Kay Nietfeld (dpa)
Demonstration mit uigurischen Flaggen für eine Verbesserung der Situation der Uiguren / © Kay Nietfeld ( dpa )

Wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Margarete Bause (Grüne) hervorgeht, dürfen Angehörige der Uiguren und anderer muslimischer Minderheiten nicht mehr nach China abgeschoben werden. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Eine "Länderinformation" zur Lage der Uiguren in China habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst kürzlich erstellt. "Die menschenrechtlich höchst dramatische Lage, die die neue Länderinformation des Bamf unterstreicht, ist den maßgeblichen deutschen Stellen seit Monaten bekannt", sagte Bause  dem Blatt. 

Es sei "skandalös", dass die bayerischen Behörden dennoch im vergangenen April einen Uiguren abgeschoben hätten. In dem Fall war laut Innenministerium zudem noch nicht über einen gestellten Asylfolgeantrag entschieden worden. Die Bundesregierung müsse alles tun, um den abgeschobenen Uiguren zurück nach Deutschland zu holen, forderte Bause.

"Umerziehungslager" für Uiguren in China

Der Großteil der muslimischen Minderheit lebt in der Autonomen Region Xinjiang im Nordwesten Chinas. Die Uiguren sind schweren Repressionen durch die Kommunistische Partei ausgesetzt und werden überwacht. Seit etwa eineinhalb Jahren entstehen in der Region zudem "Umerziehungslager", in denen vor allem Uiguren festgehalten werden.

Im April war ein 22-jähriger Uigure nach China rechtswidrig abgeschoben worden. Die Behörden hatten noch nicht über seinen Asylfolgeantrag entschieden. Seinen Anhörungstermin bei der Ausländerbehörde in München hätte der Mann nur wenige Stunden nach seiner Abschiebung gehabt.

Ein Fax des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das das zuständige Kreisverwaltungsreferat darüber in Kenntnis setzen sollte, kam offenbar nie an. Was mit dem Mann nach seiner Ankunft in Peking geschehen ist, wissen weder die bayerischen Behörden noch sein Anwalt.


Quelle:
KNA