Der Prozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt hat am Donnerstag mit einem Eklat begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf Haftbefehl gegen einen der beiden Beschuldigten gestellt, wie ein Justizsprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Der Grund: Einer der Angeklagte ist nicht vor dem Landgericht München II erschienen. Sein Verteidiger habe ein Attest eingereicht, wonach sich der Mann zur Behandlung in einer Klinik befinde. Das Gericht werde über den Haftbefehl-Antrag und den weiteren Fortgang im Bürowege entscheiden, hieß es. Damit dauerte der Prozessstart nur etwa eine Stunde.
In dem Finanzskandal geht es um Investitionen aus Bistumsvermögen in US-Immobilienprojekte in den Jahren 2014 bis 2016. Rücklagen von fast 60 Millionen US-Dollar waren hochriskant angelegt worden. Zwei Beschuldigten werden in diesem Zusammenhang diverse Vorwürfe gemacht.
Die 10. Strafkammer des Landgerichts München II hat für den Prozess 59 Verhandlungstage anberaumt - bis 20. August. Der frühere Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke (71) soll am 5. März als Zeuge vernommen werden.
In dem Prozess müssen sich zwei Männer verantworten, die beide keine Geistlichen sind: der frühere Vize-Finanzdirektor des Bistums sowie ein US-Immobilienentwickler. Dem ehemaligen Vize-Finanzdirektor werden Untreue in 22 Fällen, Bestechlichkeit in 24 Fällen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Seinem Kompagnon werden 25 Fälle von Bestechung, 24 Fälle von Anstiftung zu Untreue und darüber hinaus fünf Fälle von Untreue zur Last gelegt.
Beschuldigte saßen in Untersuchungshaft
Die beiden Beschuldigten saßen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Gegen den US-Immobilienentwickler hat das Bistum zudem Zivilklage vor dem Landgericht Ingolstadt erhoben. Dieses Zivilverfahren ist allerdings wegen des Münchner Strafverfahrens zurzeit ausgesetzt.
Publik gemacht hatte den Finanzskandal der damalige Eichstätter Bischof Hanke Anfang 2018, der seit Pfingsten 2025 im Ruhestand ist. Im Sommer 2017 hatte Hanke externe Wirtschaftsprüfer und Anwälte eingeschaltet und Anzeige erstattet. Zeitweilig befand sich auch Hanke selbst im Visier der Ermittler; das Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft jedoch ein.
Als Folge des Skandals überarbeitete die Diözese ihre Anlagerichtlinien. Heute kümmern sich externe Dienstleister um die Investments. Bisher hat das Bistum ungefähr die Hälfte der Investitionen zurückerlangt.