Der 17. März 2026 könnte ein historisches Datum für die vatikanische Rechtsgeschichte werden. An diesem Tag veröffentlichte das Berufungsgericht des Vatikanstaats unter dem Vorsitz des spanischen Erzbischofs Alejandro Arellano eine Verfügung. In ihr ordnete es an, dass der sogenannte Londoner Immobilienprozess im Vatikan neu aufgerollt werden muss.
Es war nicht nur diese Anordnung, die aufhorchen ließ, sondern auch die Begründung. Denn die machte unmissverständlich deutlich, dass im Vatikanstaat rechtsstaatliche Prinzipien gelten, wie sie auch in anderen Staaten der westlichen Welt üblich sind. Das vatikanische Gericht in erster Instanz habe grundlegende Rechte der Angeklagten und der Verteidigung verletzt, so der Richter. Diese müssten aber geachtet werden, auch und gerade im Vatikan.
Richter und Papst Leo im Gleichklang
Das deckte sich im Kern, vermutlich nicht ganz zufällig, mit dem Tenor einer Ansprache, die Papst Leo XIV. drei Tage zuvor zu Beginn des vatikanischen Gerichtsjahres gehalten hatte. Darin hatte der Papst betont: "Die Beachtung der Prozessgarantien, die Überparteilichkeit des Richters, die Durchsetzung des Rechts auf Verteidigung und eine vernünftige Prozessdauer (...) sind Bedingungen, damit die Rechtsprechung respektiert wird und zur Stabilität der Institutionen beiträgt."
Dass diese vom Papst postulierten hehren Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit in der Rechtsprechung des von ihm regierten Zwergstaats nun auch tatsächlich angewendet werden, war die erste Überraschung, die in der Anordnung des spanischen Kirchenjuristen enthalten war. Die zweite betraf die nachträgliche Kritik am Agieren von Papst Franziskus in dem "vatikanischen Jahrhundertprozess", der im Dezember 2023 mit langjährigen Haftstrafen für Kardinal Angelo Becciu und weitere Angeklagte endete: Hier stellte Arellano fest, dass selbst der Papst als Souverän des Vatikanstaats dessen Regelwerk nicht übertreten darf. Er darf zwar nach eigenem Gutdünken Recht setzen und Gesetze ändern, er muss sich dabei aber an bestimmte Regeln halten.
Genau dies aber habe Franziskus nicht getan, als er das Prozessrecht während des laufenden Verfahrens änderte. Mit einem Reskript habe er faktisch neues Recht geschaffen – und dies hätte eigentlich in Form eines neuen Gesetzes veröffentlicht werden müssen.
Rechte der Angeklagten beeinträchtigt
Aber der Reihe nach. Auf den ersten 10 von 16 Seiten legt die Anordnung dar, dass die Rechte der Angeklagten im sogenannten Londoner Immobilienprozess schon dadurch in unzulässiger Weise verletzt wurden, dass der Verteidigung Gesprächs- und Abhörprotokolle nur auszugsweise zur Einsicht gegeben wurden. Es widerspreche allen verfahrensrechtlichen Grundsätzen, wenn den Angeklagten belastendes Material nicht vollständig zur Kenntnis gebracht werde. Diese Prinzipienverletzung allein hätte schon ausgereicht, um eine Neuauflage der Beweisaufnahme und des gesamten Prozesses zwingend notwendig zu machen.
Hinzu kamen dann die Regeländerungen durch die päpstlichen Reskripte in den Jahren 2019 und 2020; sie werden auf den verbleibenden sechs Seiten der richterlichen Anordnung diskutiert. Spannend ist dabei die grundsätzliche Abwägung: Argumente der Verteidiger, wonach der Papst mit seinen Regeländerungen im laufenden Verfahren gegen die Menschenrechtskonvention des Europarats verstoßen habe, verwarf das Gericht als nicht einschlägig. Der Grund: Der Vatikan hat diese Konvention nie ratifiziert, sie gilt also dort nicht.
Auch ein Papst muss Regeln beachten
Was aber sehr wohl gilt, ist die eigene rechtliche Grundordnung (Ordinamento) des Vatikanstaats. Und die sieht vor, dass auch die vom Papst entschiedenen Gesetzesänderungen in angemessener Weise veröffentlicht werden müssen, damit sie Gültigkeit erlangen. Genau dies sei aber bei dem päpstlichen Reskript vom 2. Juli 2019, das gesetzesändernder und damit rechtsetzender Natur gewesen sei, nicht geschehen.
Vereinfacht gesagt: Der Papst durfte zwar als Souverän das Recht ändern, doch hätte auch er sich an die vorgeschriebenen Formalien für einen solchen Akt halten müssen. Da er dies nicht tat, war das auf dieser Grundlage geänderte Verfahren in diesem Punkt rechtswidrig gewesen und muss neu aufgerollt werden. Am 22. Juni soll die neue Verhandlung beginnen.