Dialogprozess zum Kirchlichen Arbeitsrecht startet

Prüfauftrag der Bundesregierung

Der Dialogprozess zwischen Kirchen und Bundesregierung zum Kirchlichen Arbeitsrecht startet am Montag. Laut Koalitionsvertrag der Regierung soll geprüft werden, inwieweit kirchliches Arbeitsrecht ans staatliche angepasst werden kann.

Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht (KNA)
Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Am Montag startet der Dialogprozess zwischen Kirchen und Bundesregierung zum Kirchlichen Arbeitsrecht. Das bestätigte am Freitag ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Das Arbeitsministerium ist dabei federführend.

Der Prozess solle dazu dienen, einen Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, so der Sprecher weiter. Verkündigungsnahe Tätigkeit, wie sie zum Beispiel Gemeindepfarrer ausführen, blieben davon ausgenommen.

Grundgesetzliche Bestimmungen

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt. So dürfen die Kirchen mit Blick auf die Glaubwürdigkeit ihrer Verkündigung von ihren Mitarbeitern bestimmte Loyalitätspflichten einfordern.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Zum eigenen kirchlichen Arbeitsrecht gehört auch, dass die Kirchen eigene Wege der Tariffindung ohne Gewerkschaften, Streik und Aussperrung gehen können. Beim sogenannten "Dritten Weg" einigen sich Dienstgeber und Dienstnehmer in paritätisch besetzten Kommissionen über Löhne und Arbeitsbedingungen. Auch diese Regelungen sind politisch stark unter Druck geraten: Die Gewerkschaften drängen seit längerem auf das Streikrecht auch bei Kirchen. Auch die Regierungskoalition strebt eine Reform der kirchlichen Arbeitsrechts in Abstimmung mit den Kirchen an.

Kirchliches Arbeitsrecht im Wandel der Zeit

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt haben sich die katholischen Bischöfe auf eine Reform verständigt, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen.

Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht (dpa)
Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht / ( dpa )
Quelle:
KNA
Mehr zum Thema