Der Fall einer 93-Jährigen löst in Belgien neue Debatte aus

Hungerstreik für Sterbehilfe

Der Hungerstreik einer 93-jährigen Altersheim-Bewohnerin hat in Belgien eine neue Debatte über aktive Sterbehilfe ausgelöst. Die Frau hatte laut Zeitungsangaben ihren Hungerstreik vor zehn Tagen begonnen, weil Ärzte ihr die Verabreichung lebensbeendender Maßnahmen verweigerten.

 (DR)

Zuvor habe sie versucht, sich mit einem Küchenmesser das Leben zu nehmen. Die Frau falle nicht unter die Kriterien, unter denen in Belgien aktive Sterbehilfe gestattet sei. Sie sei weder unheilbar krank, noch seien ihre physischen und psychischen Leiden andauernd, unerträglich und nicht zu lindern.

Die fast blinde Frau ist nach einem Sturz an ihr Bett gefesselt.  Ihre Familie habe den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe akzeptiert.  Belgische Politiker erklärten, sie seien gegen eine Ausweitung der Kriterien, unter denen Sterbehilfe zulässig sein solle. Es könnten nie alle denkbaren Fälle von einem Gesetz erfasst werden. In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit 2002 unter bestimmten Umständen zulässig. Im vergangenen Jahr wurden der Kontrollkommission 705 Fälle aktiver Sterbehilfe gemeldet.