Debatte führte Luxemburg an eine Staatskrise

Sterbehilfe-Gesetztritt in Kraft

Luxemburg ist nach den Niederlanden und Belgien das dritte Land in der EU geworden, das aktive Sterbehilfe von Ärzten nicht mehr bestraft. Das entsprechende Gesetz wurde am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht. Es trägt das Datum von Montag und die Unterschrift von Großherzog Henri. Im gleichen Amtsblatt steht auch das Gesetz zum Ausbau der Palliativmedizin. Anders als das Sterbehilfe-Gesetz war dieser Vorschlag unumstritten. Die Abgeordneten nahmen es kurz vor Weihnachten einstimmig an.

Autor/in:
Christoph Lennert
 (DR)

Beim Sterbehilfe-Gesetz waren die Mehrheiten dagegen denkbar knapp.
31 stimmten dafür, 26 dagegen, 3 enthielten sich, als das Parlament des Großherzogtums im Dezember entschied. Schon im Februar 2008, bei einer ersten Lesung des später noch veränderten Gesetzes, fiel die Entscheidung ähnlich hauchdünn für eine Aufhebung der Strafbarkeit bei Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung. Ministerpräsident Jean-Claude Juncker machte keinen Hehl daraus, dass er gegen den Gesetzentwurf war. Aus seiner Partei gab es aber einige wenige Abgeordnete, die mit dem sozialistischen Koalitionspartner und Parlamentsmitgliedern anderer Fraktionen für die Mehrheit sorgten. Laut Umfragen folgten die Abgeordneten dem Bürgerwillen. Zwei Drittel der Luxemburger seien für das neue Gesetz, hieß es.

Anders dagegen das Staatsoberhaupt. Die Debatte um die Sterbehilfe brachte das Großherzogtum an den Rand einer Staatskrise. Großherzog Henri ließ wissen, er wolle das Sterbehilfe-Gesetz nicht "billigen und verkünden", wie es die Verfassung vorschreibt. Im Schnellverfahren brachten die Abgeordneten deshalb - mit Henris Zustimmung - eine Verfassungsänderung auf den Weg, mit der im Gesetzgebungsverfahren das "Billigen" durch den Großherzog gestrichen wurde. Henri muss nur noch verkünden. Das tat er jetzt auch, und zwar ziemlich schnell: In der vergangenen Woche erst wurde die Verfassungsänderung in zweiter Lesung von den Abgeordneten abschließend beschlossen.

Henris Eingreifen kam umso überraschender, als in Luxemburg die Staatsoberhäupter sich seit Jahrzehnten aus der Tagespolitik heraushielten. Der Großherzog, der laut dem Magazin "Forbes" mit einem Vermögen von mehr als vier Milliarden Euro (2006) zu den "am meisten unterschätzen Monarchen Europas" gehört, folgte bislang dieser Familientradition. Die Haltung hat historische Ursachen: Seine Großtante Großherzogin Marie-Adelaide musste 1919 abdanken, nachdem ihr die Bevölkerung Parteinahme für Deutschland im Krieg vorwarf.

Womöglich dachte Henri an seinen Onkel mütterlicherseits, den belgischen König Baudouin (1930-1993). Der ließ sich 1990 vom Parlament kurzzeitig für amtsunfähig erklären, um ein vom Parlament beschlossenes liberales Abtreibungsgesetz nicht zu unterzeichnen. Zwei Tage, nachdem das Gesetz ohne Baudouins Zustimmung in Kraft trat, setzte das Parlament den König wieder in seine Rechte ein.

Euthanasiegegner versuchten noch, die Verfassungsänderung mit Hilfe eines Bürgerbegehrens zu Fall zu bringen. Dann wäre es zum Schwur gekommen, hätte Henri abwägen müssen zwischen seinem Gewissen und dem Willen des Parlaments. Doch das Begehren scheiterte deutlich: Weniger als 800 Luxemburger unterzeichneten das Volksbegehren, 25.000 Unterschriften wären erforderlich gewesen.

Gegen das neue Gesetz hatte seit Jahren auch die katholische Kirche des Großherzogtums gekämpft. Erzbischof Fernand Franck veröffentlichte mehrere eindringliche Stellungnahmen, in denen er vor Werteverlust und Schaden für die Gesellschaft warnte. Es nützte nichts. Noch am Tag der Abstimmung im luxemburgischen Parlament erhob auch Papst Benedikt XVI. seine Stimme: Es sei niemals gerechtfertigt, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen. Und: Der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen sei vor allem ein Hilferuf nach Begleitung, Beistand und Unterstützung im Leiden. Scharf reagierte Ministerpräsident Juncker. Er billige es, wenn die Kirche des Landes das Wort ergreife, sagte er vor den Abgeordneten. Aber er akzeptiere nicht, dass der Vatikan sich in die Angelegenheiten des Großherzogtums einmische.