Caritas will Gewerkschaft bei Tariffindung einbinden

Dritter Weg in die Zukunft

Der Deutsche Caritasverband will das kircheneigene Arbeitsrecht zukunftsfähiger machen und dazu die Gewerkschaften stärker einbinden. Streik als Mittel zur Durchsetzung von Arbeitnehmerforderungen ist jedoch nicht vorgesehen.

Banner mit dem Logo der Caritas  / © Harald Oppitz (KNA)
Banner mit dem Logo der Caritas / © Harald Oppitz ( KNA )

Eine stärkere Beteiligung der Gewerkschaften an der Festlegung der Löhne und der Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen könnte dazu beitragen, dass der sogenannte Dritte Weg des kirchlichen Arbeitsrechts gesellschaftlich und bei allen Akteuren akzeptiert bleibe.

System politisch unter Druck geraten

Das Grundgesetz erlaubt den Kirchen unter anderem ein eigenes Arbeitsrecht und eigene Wege der Tariffindung ohne Streik und Aussperrung. Beim "Dritten Weg" einigen sich Dienstgeber und Dienstnehmer in paritätisch besetzten Kommissionen über Löhne, Urlaubsanspruch und Arbeitsbedingungen. Findet sich keine Mehrheit, gibt es ein Vermittlungsverfahren, in dem beide Seiten ihre Verantwortung an Dritte abgeben. Dieses System ist allerdings politisch stark unter Druck geraten: Die Gewerkschaften drängen seit längerem auf das Streikrecht auch bei Kirchen. Auch die Regierungskoalition strebt eine Reform der kirchlichen Arbeitsrechts in Abstimmung mit den Kirchen an.

Altmann schlägt jetzt in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift "neue caritas" die Einführung von Gewerkschaftslisten auf der Beschlussebene vor. Gewerkschaftsmitglieder könnten sich dann direkt in die Kommissionen wählen lassen und wären "von Beginn an am demokratischen Bildungsprozess der Kommissionen beteiligt". Zudem könnten Gewerkschaften im Vermittlungsverfahren durch gewerkschaftliche Beisitzer eingebunden werden. Damit wären sie an Entscheidungen zu strittigen Fragen unmittelbar beteiligt. "Sie würden an dem Element des Dritten Wegs mitwirken, das durch den von ihm ausgehenden Druck auf die Verhandlungspartner den Arbeitskampf als Druckmittel verzichtbar macht", so Altmann.

Dritter Weg funktioniert nur ohne Streik

Zugleich betonte der Sprecher der Dienstgeber, der Dritte Weg funktioniere nur ohne Streik. Er verwies auch auf den verfassungsrechtlichen Schutz des kirchlichen Arbeitsrechts. Die darin festgelegte Konsens-Regelung habe sich bewährt und führe auch ohne Arbeitskampf zu Abschlüssen, die deutlich im oberen Bereich der Arbeitsbedingungen der jeweiligen Vergleichsgruppen lägen.

Hintergrund: Katholisches Arbeitsrecht in Deutschland vor Systemwechsel

Die Regeln für die rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland sollen sich grundlegend ändern. Am Montag veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz den Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes". Demnach soll die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der Beschäftigten, keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehen. 

Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz (KNA)
Neben der Verwaltungsleiterin einer Kirchengemeinde liegt das kirchliche Arbeitsrecht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA