Bundesverfassungsgericht verhandelt über Gefangenenvergütung

Wie viel darf es sein?

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab diesem Mittwoch darüber, ob Strafgefangene für ihre Arbeit besser bezahlt werden müssen. Konkret geht es bei zwei Verfassungsbeschwerden um die Vergütung in Bayern und Nordrhein-Westfalen.

Hände hinter Gefängnisstäben / © sakhorn (shutterstock)
Hände hinter Gefängnisstäben / © sakhorn ( shutterstock )

Eine dritte Beschwerde eines Strafgefangenen in Sachsen-Anhalt wurde inzwischen zurückgezogen, wie das Justizministerium des Landes mitteilte.

Geprüft wird vom Zweiten Senat mit Gerichtsvizepräsidentin Doris König, ob die geringe Höhe mit der Verfassung vereinbar ist. Je nach Bundesland erhalten Strafgefangene bundesweit zwischen einem und drei Euro pro Stunde. In Bayern liegt der Mindestsatz bei 1,33 Euro, in NRW bei rund 1,70 Euro.

Mündliche Verhandlung

In der mündlichen Verhandlung sollen zudem allgemein die Resozialisierungskonzepte der Länder erörtert werden - beispielsweise auch die Frage, welche Bedeutung Arbeit für eine gesellschaftliche Wiedereingliederung hat. Auch soll es um die Produktivität, das Angebot an Arbeitsplätzen in Justizvollzugsanstalten und um die Kosten gehen, die Gefangenen durch ihre Arbeit entstehen.

Bundesverfassungsgericht (dpa)
Bundesverfassungsgericht / ( dpa )

Weitere Themen sind die Verschuldungssituation der Betroffenen, deren Unterhalts- und Wiedergutmachungszahlungen sowie ihre soziale Absicherung.

Die zweitägige Beratung deutet darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht das Thema stärker in der öffentlichen Debatte behandelt wissen will. Von den mehreren Tausenden Verfahren wird im Schnitt noch nicht mal ein Dutzend im Jahr in dieser Form bearbeitet.

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz (KNA)
Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA