Bundestag ringt um Regelung von Gentests an Embryonen

Ernste Debatte

In einer von großem Ernst geprägten Debatte ringt der Bundestag um eine gesetzliche Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Befürworter wie Gegner der Gentests an Embryonen warben am Donnerstag für ihre Positionen. Die Abstimmung über die drei vorliegenden Gesetzentwürfe, bei der kein Fraktionszwang gelten soll, ist für Juni geplant.

 (DR)

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Ulrike Flach, sprach sich für eine begrenzte Zulassung der PID aus. "Wir öffnen nicht alle Türen für die PID", betonte Flach. Es gehe um einen "rechtlich verlässlichen Weg für Familien in Not". Flach hat mit Abgeordneten aller Fraktionen einen Gesetzentwurf erarbeitet, nach dem die PID nicht rechtswidrig sein soll, wenn die Nachkommen "eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" haben.



Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), warf den Befürwortern der PID hingegen vor, sich "auf abschüssigem Terrain zu bewegen". Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass die Grenzen der Zulassung verschoben würden zulasten des Embryos. Krings unterstützt den Gesetzentwurf für ein völliges Verbot der PID.



Für die dritte Gruppe sprach der SPD-Abgeordnete René Röspel das ethische Dilemma an, in dem sich die Parlamentarier befänden. Er könne zwar die Sorgen und Ängste von Eltern verstehen, frage sich aber zugleich, wie eine schwerwiegende Krankheit definiert werden solle. Röspel tritt mit einer kleineren Gruppe von Abgeordneten aller Fraktionen dafür ein, die PID nur Paaren zu ermöglichen, die eine genetische Vorbelastung bzw. eine Chromosomenstörung haben, so dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt enden.



Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die für ein Verbot der PID eintritt, betonte die Würde des Embryos. Die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens gelte von Anfang an. Bei der PID stehe jedoch die Selektion am Anfang.



Petra Sitte von der Linksfraktion betonte hingegen, dass PID nichts mit Euthanasie zu tun habe. Den betroffenen Paaren gehe es darum, ihren Kindern Leid zu ersparen. Die SPD-Abgeordnete Carola Reimann, die wie Sitte den Gesetzentwurf von Flach unterstützt, fragte, mit welchem Recht medizinische Hilfe verweigert werden dürfe.



Die Gegner der Gentests an Embryonen haben bislang 192 Unterstützer aus allen Fraktionen, die Befürworter der weiteren Zulassung 215 Abgeordnete hinter sich versammelt. Den Antrag für die eng begrenzte Zulassung befürworten 36 Parlamentarier. Knapp 200 weitere Abgeordnete haben sich noch nicht festgelegt.