Bundesrat beschließt strengere Vorschriften fürs Schächten

Rituelles Schlachten nicht mehr betäubungslos ?

Der Bundesrat befürwortet eine Verschärfung der Vorschriften für das Schächten. Nach dem Beschluss der Länderkammer soll das betäubungslose Schlachten von Tieren ausgeschlossen werden. Stattdessen soll eine so genannte Elektrokurzzeitbetäubung vorgeschrieben werden. Die bereits in anderen Ländern angewandte Praxis soll die Einhaltung religiöser Vorschriften ermöglichen. Die Länderkammer folgte dabei einer Initiative Hessens und Schleswig-Holsteins. Tierschützer begrüßten die Entscheidung.

 (DR)

Das Gesetz suche einen schonenden Ausgleich zwischen den Verfassungsgütern Religionsfreiheit und Tierschutz, sagte der hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Volker Hoff. Der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) begründete die Initiative mit dem Artikel 20a des Grundgesetzes, wodurch der ethische Tierschutz zum Rechtsgut mit Verfassungsrang geworden ist. "Daraus ergibt sich für alle Staatsorgane, insbesondere aber für den Gesetzgeber, die Verpflichtung zu einem effektiven Schutz der Tiere", so Boetticher.

Es müsse gewährleistet sein, dass bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen oder Leiden, auftreten, heißt es in dem Antrag. Dafür haben die Länder eine Änderung des Tierschutzgesetzes ins Auge gefasst.

Hintergrund ist die stärkere Nutzung der Möglichkeit der reversiblen Elektrokurzzeitbetäubung, durch die das Tier schnell in einen Zustand vollständiger Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt wird.
Diese Methode werde etwa in Neuseeland bereits praktiziert.

Das Schächten von Tieren ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 müssen Behörden jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn ein Antragsteller persönlich der Überzeugung ist, dass sein Glaube das Schächten erfordert. Eine solche individuelle Einstellung reiche aber nicht aus, argumentieren die zwei Bundesländer.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte wertete den Beschluss als «überfälligen Durchbruch». Ein Ende des betäubungslosen Schächtens fördere die Integration der betroffenen Gruppen und stehe für eine faire Abwägung zwischen dem Staatsziel Tierschutz und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die Stiftung «Vier Pfoten» forderte den Bundestag auf, den Weg für eine schnelle Umsetzung des Antrages freizumachen. Zugleich wollen die Tierschützer sich für ein ausnahmsloses Verbot des Schächtens einsetzen, so "Vier Pfoten".