Bischof Kohlgraf kritisiert Asche-Schmuck und Urnen im Wohnzimmer

"Tod ist keine Privatsache"

In Rheinland-Pfalz wird weiterhin über ein neues Bestattungsrecht debattiert. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf ist gegen Asche-Schmuck und private Urnen im Wohnzimmer. Er sieht Fragen der Menschenwürde betroffen.

Ein Bestatter, begleitet von einer Pastoralreferentin im liturgischen Gewand, trägt eine Urne aus der Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ein Bestatter, begleitet von einer Pastoralreferentin im liturgischen Gewand, trägt eine Urne aus der Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

In der Diskussion einzelner Bundesländer über Reformen des Bestattungsrechts plädiert der Mainzer Bischof für eine breitere Diskussion. "Der Tod ist heute in vielen Familien ein Tabu", sagte Peter Kohlgraf der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag in Mainz. Es greife daher zu kurz, im ausschließlich parlamentarischen Schnellverfahren entsprechende Landesgesetze anzupassen.

Bischof Peter Kohlgraf / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Peter Kohlgraf / © Harald Oppitz ( KNA )

"Auch im Tod bin ich nicht nur privat", sagte Kohlgraf mit Blick auf das mögliche Platzieren von Urnen mit Asche verstorbener Angehöriger in der eigenen Wohnung und die Bestattung auf ausgewählten Flüssen, wie es in Rheinland-Pfalz möglich werden könnte. 

"Man muss auch um jemanden tatsächlich trauern dürfen - und das ist ohne einen Ort der Bestattung kaum möglich", verdeutlichte der Bischof. Auch ein Aufteilen von Asche sei eine Frage der Menschenwürde.

Zudem stelle sich aus theologischer Betrachtung die Frage des Abschiednehmens - etwa, wenn Hinterbliebene aus der Asche Verstorbener gefertigte Schmuckstücke trügen. Auch dies könnte gesetzlich ermöglicht werden. Grundsätzlich begrüßenswert seien Sozialbestattungen für Ärmere. Allerdings bestehe hier die Gefahr, dass finanziell schlecht ausgestattete Ämter die kostengünstigste Variante wählten.

Kein einheitliches Bestattungsrecht in Deutschland

"Es braucht Gespräche über das Sterben. Das ist eine Aufgabe in Familien, Gesellschaft - und natürlich in der Seelsorge", betonte Kohlgraf. Dies brauche Zeit, gerade auch, wenn es um rechtliche Neuregelungen gehe. "Denn die damit verbundenen grundsätzlichen Fragen betreffen uns alle."

Kirche könne sich dafür in gesellschaftliche Prozesse einbringen. Der Theologe warb dafür, dass politisch Verantwortliche dies stärker berücksichtigten. Eine bundesweite einheitliche Gesetzgebung für Bestattungen sei allerdings nicht erforderlich.

Vertreter christlicher Einrichtungen sieht Kohlgraf aufgefordert, weiterhin mit den Menschen das Gespräch über den Tod zu führen. Ziel sollte es sein, das Thema zu enttabuisieren.

Rheinland-Pfalz könnte neues Bestattungsgesetz bekommen

In Rheinland-Pfalz, indem das Bistum Mainz liegt, soll am 10. oder 11. September über den Gesetzesentwurf für ein neues Bestattungsgesetz abgestimmt werden. Dabei sind noch Änderungen möglich. Der dortige Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) nennt es das "modernste Bestattungsgesetz in Deutschland".

Blick auf Linz am Rhein / © JohnKruger (shutterstock)

Mit dem neuen Bestattungsgesetz sollen Flussbestattungen an Rhein und Mosel oder das Teilen der Asche möglich werden. Jedoch muss der Verstorbene diesen Wunsch vor seinem Tod mittels einer Totenfürsorgeverfügung bestimmt haben. Ohne eine solche Verfügung bleibt es bei den bisher üblichen Bestattungsformen.

Bistum Mainz

Das Bistum Mainz zählt 597.767 Katholiken in 279 Pfarreien. Es ist 7.692 Quadratkilometer groß und erstreckt sich zu zwei Dritteln auf Hessen. Der rheinland-pfälzische Teil entspricht der Region Rheinhessen. Aus historischen Gründen gehört als Enklave auch das in Baden-Württemberg gelegene Bad Wimpfen zum Bistum. 

Mainzer Dom (DR)
Mainzer Dom / ( DR )
Quelle:
KNA