Bischöfe bedauern Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen

Schutz ungeborenen Lebens zentrales Anliegen

Die katholischen Bischöfe in Deutschland bedauern den Beschluss des Bundestags zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Der Bundestag hatte am Freitag mit großer Mehrheit der Streichung von Paragraf 219a zugestimmt.

Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest / © leoanna (shutterstock)
Eine Frau mit einem Schwangerschaftstest / © leoanna ( shutterstock )

"Die katholische Kirche hat sich für den Erhalt des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch sowie eine Überarbeitung des Paragrafen zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt", erklärte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Freitag in Bonn: "Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient".

Schutz des ungeborenen Lebens

Die katholische Kirche werde sich auch weiter "konkret und politisch für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen", fügte Kopp hinzu. Denn die Kirche betrachte die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als "zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes".

Matthias Kopp / © Julia Steinbrecht (KNA)
Matthias Kopp / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Im Auftrag der Bischöfe, so der Sprecher weiter, "bieten die Beratungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Informationen, individuelle Beratung und konkrete Hilfe an." Im Jahr 2020 etwa hätten sie an 580 Standorten insgesamt rund 103.000 Ratsuchende alleine in der Einzelfallhilfe beraten und begleitet.

Der Bundestag hatte am Vormittag mit großer Mehrheit die Streichung von Paragraf 219a beschlossen. SPD, Grüne, FDP und Linke stimmten dafür, Union und AfD dagegen.

Der Paragraf untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt.

Zwei Dinge sicherstellen

Der neue Gesetzentwurf der Regierung soll zwei Dinge sicherstellen: Zum einen sollen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, künftig nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs bereitstellen.

Dicke Wolken über dem Bundestag in Berlin / © Michael Kappeler (dpa)
Dicke Wolken über dem Bundestag in Berlin / © Michael Kappeler ( dpa )

Zum anderen sollen betroffene Frauen leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen erhalten.

Zugleich sollen laut Gesetzentwurf begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes gewährleisten, dass reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auch künftig nicht erlaubt ist.

Paragraf 219a - Werbeverbot für Abtreibungen

Die Norm geht auf eine rechtspolitische Debatte zurück, die in die Weimarer Republik zurückreicht und als Paragraf 220 Reichsstrafgesetzbuch vom 1. Juni 1933 verankert wurde. Danach machte sich strafbar, wer öffentlich seine eigenen oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen anbot. Die aktuelle Fassung des Gesetzestextes beruht auf der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchrechts von 1974. Die Anwendung wurde auf die Tatbestandsmerkmale "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" eingeschränkt.

 Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA