Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hat alle Kitas und Schulen in staatlicher wie privater Trägerschaft dazu aufgefordert, ihrer Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt nachzukommen. Offenbar wüssten noch zu wenige Einrichtungen davon, dass sie derartige Vorfälle melden müssten. "Es geht mir um staatliche Verantwortung", sagte Claus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Der Betroffenenverein Eckiger Tisch verlangt, dass Missbrauchsopfer bei Fristversäumnissen eine materielle Kompensation erhalten.
Claus plädiert dafür, sämtliche Schülerakten bis zum 100. Geburtstag aufzubewahren. Außerdem verlangt sie von allen Bundesländern, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. Bisher gibt es gesetzliche Regelungen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Sogenannte untergesetzliche Regelungen gelten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Dort werden die Schulen angehalten, selbst Schutzkonzepte zu entwickeln.
Ohne Schutzkonzepte
Völlig ohne Verpflichtung zu einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt seien Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, so Claus weiter: "Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft."
Nach Angaben des Eckigen Tisches ist es Verantwortlichen in Kirche und Staat seit rund 15 Jahren bekannt, dass sexualisierte Gewalt in Schulen, Internaten, Kitas und kirchlichen Kontexten unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen und an die zuständigen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zu melden ist.
2010 war nach dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen am Berliner Canisius-Kolleg ein Runder Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" eingerichtet worden, der darauf hingewiesen habe. Dennoch hätten weder Kirchen noch die meisten Schulträger diese vorgeschriebenen Meldungen vorgenommen. Betroffene verlören dadurch Zeit, Zugang und teils auch Ansprüche auf Leistungen wie Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistungen, so der Sprecher des Betroffenenvereins, Matthias Katsch.
Materielle Kompensation
Neben einer materiellen Kompensation bei Fristversäumnissen forderte Katsch, dass Fälle von sexualisierter Gewalt in Kitas, Schulen oder kirchlichen Einrichtungen ab 2011 systematisch nachgemeldet werden. Zudem plädierte er für eine Klarstellung im Sozialrecht, dass Betroffene bei grober Verletzung von Meldepflichten durch die Institutionen keine Nachteile durch Verjährung erleiden dürften. Alle Schritte - von Leitlinien über die Einrichtung von Ausgleichsfonds bis zu Gesetzesinitiativen - müssten gemeinsam mit Betroffenenvertretungen entwickelt werden.
Die Unfallkasse in Nordrhein-Westfalen hat laut "Frankfurter Allgemeine Zeitung" 2025 insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen erhalten; rund 5.400 Schulen gibt es im Land. Unter den Meldungen konnten demnach 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 seien in der Bearbeitung, 34 erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Die Unfallkassen gewähren nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch vorübergehende oder dauerhafte Renten.
Hinweis an Bildungsministerkonferenz
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz koordiniert, sagte der Zeitung, sie werde den Hinweis der Beauftragten aufgreifen und ihn in der Bildungsministerkonferenz zur Sprache bringen: "Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen."