Reportage

Katholische Arbeitnehmerbewegung zur Debatte um Sonderöffnungszeiten

Die Bundesländer erlauben in ihren Verordnungen für die Corona-Pandemie Sonderöffnungszeiten für Lebensmittelläden an Sonn- und Feiertagen. Die Konzerne wollen davon aber keinen Gebrauch machen. An Karfreitag, Ostersonntag und -montag bleiben die Läden zu. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes unter den Bundesländern und großen Einzelhandelskonzernen. Einen Vorstoß des Einzelhandelsverbands HDE, die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen auszuweiten stößt bei der Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) auf Kritik.

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