Ein Verstoß gegen Corona-Auflagen in einzelnen Kirchengemeinden ist der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff zufolge kein Grund für ein grundsätzliches Gottesdienstverbot. Abschreckende Sanktionen seien zunächst das nahe liegende Mittel, sagte sie dem "Westfalen-Blatt" in Bielefeld.
Expertin gegen Gottesdienstverbot trotz Verstößen
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