Versuche, homosexuelle oder transgeschlechtliche Menschen "umzupolen", stehen künftig unter Strafe. Der Bundesrat billigte ein zuvor bereits vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionstherapien. Danach droht allen, die versuchen, Menschen von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität zu "heilen", eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Auch Eltern können bestraft werden, wenn sie ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht grob verletzen.
Bei Versuchen an Minderjährigen gilt das Verbot generell, bei Volljährigen nur, wenn diese nicht freiwillig zustimmen, also etwa bei Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Das Bewerben, Anbieten und Vermitteln von Konversionsbehandlungen wird mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet. Das Verbot tritt voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft.
Nach Schätzungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld werden in Deutschland jährlich mehr als 1.000 Versuche unternommen, Betroffene "umzupolen". Dabei betätigten sich nicht nur Mediziner, Psychologen und Psychotherapeuten, sondern auch Angehörige von freien Trägern, Vereinen, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die Stiftung engagiert sich gegen die Diskriminierung unter anderem von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen. (kna/05.06.2020)
04.09.2020
Die katholische Kirche in Polen will unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Konversionsbehandlungen von Homosexuellen fördern. "In seltenen Fällen ist unter zwei Bedingungen eine Umwandlung möglich", heißt es.
"Die LGBT-Person muss eine solche Änderung wirklich wünschen, und sie darf bisher keine sexuellen Erfahrungen homosexueller Art gemacht haben", erklärte der Vorsitzende der Bioethik-Expertengruppe der Bischofskonferenz, Weihbischof Jozef Wrobel (Mittwoch). "Eine solche Hilfe ist nicht möglich, wenn die Person am Ausgangspunkt die Haltung einnimmt, dass diese Neigung natürlich ist, vom Schöpfer gewollt ist und akzeptiert werden muss."
Kritik an Dokument der Bischofskonferenz
Zuvor hatte es in Polen Kritik an einem 27 Seiten umfassenden Dokument zur "LGBT+-Frage" gegeben, das die Bischofskonferenz Ende vergangener Woche bei ihrer Vollversammlung beschlossen hatte. Darin sprachen sie sich für die Schaffung von kirchlichen Beratungsstellen aus, "die Menschen helfen, die ihre sexuelle Gesundheit und natürliche sexuelle Orientierung wiedererlangen wollen". Es gehe also um Menschen, die diese Hilfe suchten und sie erbaten, weil sie durch ihre Neigungen litten und "allein nicht in der Lage sind, mit sich selbst zurechtzukommen", so Wrobel. Es sei ein "Missverständnis", das Dokument der Bischöfe so zu interpretieren, dass sie diese Menschen zu einer Therapie zwingen wollten.
Es gehe um psychologische und seelsorgliche Unterstütung, stellte er klar. Die Praxis zeige, dass man derartige "Neigungen" überwinden oder die Personen wenigstens seelisch stärken könne. Man dürfe Hilfesuchende nicht im Stich lassen. Auch sei "sehr wichtig, die Entscheidung für ein Leben ohne Ehe und in Keuschheit zu stärken, denn eine heterosexuelle Eheschließung dieser Menschen ist meistens zum Scheitern verurteilt", so der Lubliner Weihbischof.
Persönliche Würde respektieren
In ihrem Standpunkt hatten die Bischöfe die Pflicht betont, die persönliche Würde von Homo-, Bi- und Transsexuellen zu respektieren. "Jeder Akt physischer oder verbaler Gewalt, jedes hooliganartige Verhalten und jede Aggression gegen LGBT+-Menschen ist inakzeptabel", schrieben sie. Zugleich hielten sie an ihrer Ablehnung etwa einer "Gender-Ideologie" und der Einführung eines "dritten Geschlechts" fest.
In Deutschland trat Mitte Juni ein weitreichendes Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen oder "Umpolungsversuche" von Homosexuellen in Kraft. Medizinische und andere Interventionen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität gezielt zu verändern oder zu unterdrücken, können mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Verbot gilt generell für solche "Behandlungen" von Minderjährigen. Bei Volljährigen sind sie verboten, wenn deren Einwilligung zur Durchführung etwa auf Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung beruht.
Versuche, homosexuelle oder transgeschlechtliche Menschen "umzupolen", stehen künftig unter Strafe. Der Bundesrat billigte ein zuvor bereits vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionstherapien. Danach droht allen, die versuchen, Menschen von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität zu "heilen", eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Auch Eltern können bestraft werden, wenn sie ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht grob verletzen.
Bei Versuchen an Minderjährigen gilt das Verbot generell, bei Volljährigen nur, wenn diese nicht freiwillig zustimmen, also etwa bei Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Das Bewerben, Anbieten und Vermitteln von Konversionsbehandlungen wird mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet. Das Verbot tritt voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft.
Nach Schätzungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld werden in Deutschland jährlich mehr als 1.000 Versuche unternommen, Betroffene "umzupolen". Dabei betätigten sich nicht nur Mediziner, Psychologen und Psychotherapeuten, sondern auch Angehörige von freien Trägern, Vereinen, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die Stiftung engagiert sich gegen die Diskriminierung unter anderem von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen. (kna/05.06.2020)