Versuch der "Umpolung" von Homosexuellen wird bestraft

 (DR)

Versuche, homosexuelle oder transgeschlechtliche Menschen "umzupolen", stehen künftig unter Strafe. Der Bundesrat billigte ein zuvor bereits vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionstherapien. Danach droht allen, die versuchen, Menschen von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität zu "heilen", eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Auch Eltern können bestraft werden, wenn sie ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht grob verletzen.

Bei Versuchen an Minderjährigen gilt das Verbot generell, bei Volljährigen nur, wenn diese nicht freiwillig zustimmen, also etwa bei Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Das Bewerben, Anbieten und Vermitteln von Konversionsbehandlungen wird mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet. Das Verbot tritt voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft.

Nach Schätzungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld werden in Deutschland jährlich mehr als 1.000 Versuche unternommen, Betroffene "umzupolen". Dabei betätigten sich nicht nur Mediziner, Psychologen und Psychotherapeuten, sondern auch Angehörige von freien Trägern, Vereinen, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die Stiftung engagiert sich gegen die Diskriminierung unter anderem von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen. (kna/05.06.2020)