Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.
Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen.
Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung. (epd, kna)
05.07.2019
Zwei mutmaßliche Missbrauchsopfer in Frankreich haben den Nuntius in Paris, Erzbischof Luigi Ventura, im Vatikan verklagt. Sie wollten erreichen, dass es einen vatikanischen Prozess gegen den 74-jährigen Diplomaten und Geistlichen gibt.
"Wir ziehen eine Gerichtsverhandlung im Vatikan aber nicht einer Gerichtsverhandlung in Frankreich vor", wird der Kläger, Mathieu de la Souchere, zitiert. Die mutmaßlichen Opfer hatten auch bereits Klage in Paris eingereicht, berichtet die Zeitung "La Croix" (Freitag). Dort ruht der Prozess laut der Zeitung, weil der Nuntius unter diplomatischer Immunität stehe.
Mehrere Vorwürfe gegen Nuntius Ventura
De la Souchere wirft dem Nuntius vor, ihn beim Neujahrsempfang der Pariser Bürgermeisterin im Januar mehrmals unsittlich berührt zu haben. Er wurde dem Bericht zufolge am Mittwoch gemeinsam mit einem anderen mutmaßlichen Opfer im Vatikan vom Leiter des Kinderschutzzentrums an der Gregoriana-Universität in Rom, Hans Zollner, empfangen. Er habe sehr aufmerksam zugehört und nicht versucht, den Vorfall kleinzureden, sagte de la Souchere "La Croix".
Der Nuntius hatte im Mai die mutmaßlichen Missbrauchsopfer getroffen und war auf eigenen Wunsch von der Polizei vernommen worden. Er ist seit 2009 Vatikan-Gesandter in Frankreich. Zuvor war er Papstbotschafter in mehreren afrikanischen Ländern, Chile und Kanada. "La Croix" berichtet zudem über einen Bischof aus Ostfrankreich, den Ventura unsittlich berührt haben soll. Erwähnt werden auch mögliche mutmaßliche Fälle in Kanada und Chile.
Vatikan-Gesetze gelten nun auch im Ausland
Gemäß einem Gesetz vom Juli 2013 kann die Justiz des Vatikanstaates auch über Straftaten urteilen, in denen Vatikan-Bedienstete ihre Macht im Ausland missbraucht oder ihre Pflichten verletzt haben. Das war 2018 der Fall, als ein Berater der Nuntiatur in Washington wegen Kinderpornografie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.
Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen.
Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung. (epd, kna)