Bretonische Diözese kritisiert Aus für Kreuz an Papstdenkmal

Ein Symbol weniger?

In Frankreich existiert die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche. An öffentlichen Orten stoßen deshalb religiöse Symbole häufiger auf Kritik. Nun soll in einem bretonischen Dorf das Kreuz von einem Papstdenkmal entfernt werden.

Diskussion in Frankreich über Kreuzentfernung (dpa)
Diskussion in Frankreich über Kreuzentfernung / ( dpa )

Das bretonische Bistum Vannes hat die geplante Entfernung eines Kreuzes von einem Papst-Johannes-Paul-II.-Denkmal im Dorf Ploermel kritisiert. Zwar werde man die jüngste Entscheidung des Pariser Verwaltungsgerichts nicht anfechten, erklärte die Diözese auf ihrer Website. Dennoch sei beklagenswert, wie christliche Symbole in einer ohnehin richtungslosen Gesellschaft immer weniger sichtbar gemacht würden.

Verstoß gegen Verfassung

Das 7,50 Meter hohe Papstdenkmal steht seit 2006 auf einem öffentlichen Platz der 10.000-Einwohner-Gemeinde Ploermel. Ein hochrangiger russischer Künstler schenkte es dem Ort, nachdem Johannes Paul II. 1996 den benachbarten Wallfahrtsort Sainte-Anne-d'Auray besucht hatte.

Das oberste französische Verwaltungsgericht entschied Ende Oktober, dass das zum Denkmal gehörige Kreuz binnen sechs Monaten von einem Bogen über der Papststatue entfernt werden müsse. Das mehr als ein Meter große religiöse Symbol an einem öffentlichen Ort verstoße gegen die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche.

Diskussionen um religiöse Symbole

Geklagt hatte ein Freidenkerverband. Ein Gericht entschied 2015 zunächst, dass das gesamte Denkmal entfernt werden müsse. Die obersten Verwaltungsrichter beanstandeten schließlich nur das prominente Kreuz. Ploermels Bürgermeister erwägt nun, vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu ziehen.

Immer wieder sorgen religiöse Symbole in Frankreich für Diskussionen. 2004 wurden Kopftücher und andere religiöse Symbole an Schulen verboten. 2016 entschied das oberste Verwaltungsgericht, dass Weihnachtskrippen nur unter bestimmten Bedingungen in öffentlichen Gebäuden aufgestellt werden dürfen.


Quelle:
KNA