Im Berufungsprozess um Eizellenspenden hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch sein Urteil gesprochen: Demnach dürfen gespendete Eizellen im Vorkernstadium nicht an eine andere Frau übertragen werden.
Angeklagt waren der Vorstand des Vereins "Netzwerk Embryonenspende" und zwei Mediziner. Ihnen wurden Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz sowie missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.
In zwei früheren Prozessen waren die drei Angeklagten freigesprochen worden. Diese Urteile wurden nun teilweise aufgehoben. Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache.
Der Verein hatte ungewollt kinderlosen Paaren Eizellenspenden vermittelt - ohne dafür Geld zu nehmen, wie Vereinsgründer Hans-Peter Eiden betonte. Dabei handelte es sich um Eizellen - sowohl im Vorkern- wie im Embryonenstadium -, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen wurden und dabei gewissermaßen übrig blieben.
Explizit verboten ist in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz die Spende unbefruchteter Eizellen. Ebenso ist es nicht erlaubt, eine Eizelle mit dem Ziel zu befruchten, sie einer anderen Frau einzupflanzen als der, von der die Zelle stammt. (dpa/04.11.2020)
05.11.2020
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass Eizellenspenden im Vorkernstadium nicht erlaubt seien. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger kritisiert das als Ratlosigkeit vor neuen biomedizinischen Verfahren.
Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger kritisiert das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Fortpflanzungsmedizin. Er halte es für "extrem problematisch", sagte Losinger der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag auf Anfrage.
Losinger, Mitglied des Bayerischen Ethikrates, begründete dies damit, dass das Urteil eine "feinsinnige Unterscheidung bei Eizellspenden im Vorkernstadium und in der natürlichen Entwicklung zu einem embryonalen Menschen nach dem Auftauprozess trifft". Das sei künstlich und löse nicht das Grundsatzproblem der Frage nach dem Umgang mit in vitro gezeugten Embryonen.
Embryonen seien Menschen
Diese Frage stelle sich insbesondere mit Blick auf den "Berg kryokonservierter Embryonen, mit denen man nicht weiß, was man tun soll", so Losinger weiter. Dabei handle es sich bei diesen Embryonen um Menschen. Deshalb sei dieses Urteil "ein Ausdruck bedeutender Ratlosigkeit der Justiz vor ganz neuen biomedizinischen Verfahren".
Wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch verkündet hatte, dürfen künstlich befruchtete Eizellen im Vorkernstadium nicht zur Erfüllung des Kinderwunsches anderer Paare verwendet werden. Der Transfer eingefrorener und später wieder aufgetauter sogenannter 2-PN-Zellen an eine Frau, von der diese Zellen nicht stammen, ist demnach strafbar.
Gesetzeslücke existiere nicht
Mit der Entscheidung hoben die Richter diesbezügliche Freisprüche zweier Vorinstanzen gegen drei Ärzte auf, die sich im Dillinger Verein "Netzwerk Embryonenspende" engagieren. Die von den Angeklagten vorgebrachte Rechtslücke im Embryonenschutzgesetz existiere nicht.
Die Rechtsregeln zu Verfahren künstlicher Befruchtung könnten nur vom Gesetzgeber geändert werden, nicht von den Rechtsanwendern.
50 Kinder geboren
Zulässig bleibt nach dem Urteil dagegen die Übertragung von Embryonen, also Zellen, bei denen der Vorgang der Befruchtung durch das Verschmelzen des männlichen und weiblichen Erbguts zu einem Kern abgeschlossen ist. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Augsburg muss sich nun erneut mit den Fällen befassen.
Das "Netzwerk Embryonenspende" fördert seit 2013 die nichtkommerzielle Vermittlung überzähliger künstlich befruchteter Eizellen an ungewollt kinderlose Paare. Die Spender hätten somit eine Alternative zur Verwerfung der von ihnen nicht mehr benötigten Zellen. Dadurch seien bereits 50 Kinder zur Welt gekommen.
Im Berufungsprozess um Eizellenspenden hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch sein Urteil gesprochen: Demnach dürfen gespendete Eizellen im Vorkernstadium nicht an eine andere Frau übertragen werden.
Angeklagt waren der Vorstand des Vereins "Netzwerk Embryonenspende" und zwei Mediziner. Ihnen wurden Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz sowie missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.
In zwei früheren Prozessen waren die drei Angeklagten freigesprochen worden. Diese Urteile wurden nun teilweise aufgehoben. Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache.
Der Verein hatte ungewollt kinderlosen Paaren Eizellenspenden vermittelt - ohne dafür Geld zu nehmen, wie Vereinsgründer Hans-Peter Eiden betonte. Dabei handelte es sich um Eizellen - sowohl im Vorkern- wie im Embryonenstadium -, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen wurden und dabei gewissermaßen übrig blieben.
Explizit verboten ist in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz die Spende unbefruchteter Eizellen. Ebenso ist es nicht erlaubt, eine Eizelle mit dem Ziel zu befruchten, sie einer anderen Frau einzupflanzen als der, von der die Zelle stammt. (dpa/04.11.2020)