Weihbischof zum Urteil über Fortpflanzungsmedizin

"Sehr problematisch"

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass Eizellenspenden im Vorkernstadium nicht erlaubt seien. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger kritisiert das als Ratlosigkeit vor neuen biomedizinischen Verfahren.

Gericht entscheidet über Fortpflanzungsmedizin / © Natalia Deriabina (shutterstock)
Gericht entscheidet über Fortpflanzungsmedizin / © Natalia Deriabina ( shutterstock )

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger kritisiert das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Fortpflanzungsmedizin. Er halte es für "extrem problematisch", sagte Losinger der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag auf Anfrage.

Losinger, Mitglied des Bayerischen Ethikrates, begründete dies damit, dass das Urteil eine "feinsinnige Unterscheidung bei Eizellspenden im Vorkernstadium und in der natürlichen Entwicklung zu einem embryonalen Menschen nach dem Auftauprozess trifft". Das sei künstlich und löse nicht das Grundsatzproblem der Frage nach dem Umgang mit in vitro gezeugten Embryonen.

Embryonen seien Menschen

Diese Frage stelle sich insbesondere mit Blick auf den "Berg kryokonservierter Embryonen, mit denen man nicht weiß, was man tun soll", so Losinger weiter. Dabei handle es sich bei diesen Embryonen um Menschen. Deshalb sei dieses Urteil "ein Ausdruck bedeutender Ratlosigkeit der Justiz vor ganz neuen biomedizinischen Verfahren".

Wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch verkündet hatte, dürfen künstlich befruchtete Eizellen im Vorkernstadium nicht zur Erfüllung des Kinderwunsches anderer Paare verwendet werden. Der Transfer eingefrorener und später wieder aufgetauter sogenannter 2-PN-Zellen an eine Frau, von der diese Zellen nicht stammen, ist demnach strafbar.

Gesetzeslücke existiere nicht

Mit der Entscheidung hoben die Richter diesbezügliche Freisprüche zweier Vorinstanzen gegen drei Ärzte auf, die sich im Dillinger Verein "Netzwerk Embryonenspende" engagieren. Die von den Angeklagten vorgebrachte Rechtslücke im Embryonenschutzgesetz existiere nicht.

Die Rechtsregeln zu Verfahren künstlicher Befruchtung könnten nur vom Gesetzgeber geändert werden, nicht von den Rechtsanwendern.

50 Kinder geboren

Zulässig bleibt nach dem Urteil dagegen die Übertragung von Embryonen, also Zellen, bei denen der Vorgang der Befruchtung durch das Verschmelzen des männlichen und weiblichen Erbguts zu einem Kern abgeschlossen ist. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Augsburg muss sich nun erneut mit den Fällen befassen.

Das "Netzwerk Embryonenspende" fördert seit 2013 die nichtkommerzielle Vermittlung überzähliger künstlich befruchteter Eizellen an ungewollt kinderlose Paare. Die Spender hätten somit eine Alternative zur Verwerfung der von ihnen nicht mehr benötigten Zellen. Dadurch seien bereits 50 Kinder zur Welt gekommen.


Weihbischof Anton Losinger / © Harald Oppitz (KNA)
Weihbischof Anton Losinger / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA