Urteil: Transfer von Eizellenspenden im Vorkernstadium verboten

 (DR)

Im Berufungsprozess um Eizellenspenden hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch sein Urteil gesprochen: Demnach dürfen gespendete Eizellen im Vorkernstadium nicht an eine andere Frau übertragen werden.

Angeklagt waren der Vorstand des Vereins "Netzwerk Embryonenspende" und zwei Mediziner. Ihnen wurden Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz sowie missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.

In zwei früheren Prozessen waren die drei Angeklagten freigesprochen worden. Diese Urteile wurden nun teilweise aufgehoben. Das Bayerische Oberste Landesgericht war die letzte Instanz in der Sache.

Der Verein hatte ungewollt kinderlosen Paaren Eizellenspenden vermittelt - ohne dafür Geld zu nehmen, wie Vereinsgründer Hans-Peter Eiden betonte. Dabei handelte es sich um Eizellen - sowohl im Vorkern- wie im Embryonenstadium -, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen wurden und dabei gewissermaßen übrig blieben.

Explizit verboten ist in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz die Spende unbefruchteter Eizellen. Ebenso ist es nicht erlaubt, eine Eizelle mit dem Ziel zu befruchten, sie einer anderen Frau einzupflanzen als der, von der die Zelle stammt. (dpa/04.11.2020)