Die Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen muss Beschäftigte auf ihre Kosten künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die neue Vorgabe gelte ab 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten und unabhängig davon, ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handele, teilte das NRW-Ministerium für Arbeit und Gesundheit in Düsseldorf mit.
In der entsprechenden neuen Allgemeinverfügung heißt es wörtlich: «Es dürfen nur Personen in der Produktion eingesetzt werden, die mindestens zweimal pro Woche auf Kosten des Betriebsinhabers auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch PCR-Verfahren getestet werden und dabei ein negatives Testergebnis haben.» Die Testung könne im Poolverfahren erfolgen. Die Auswertung müsse durch ein anerkanntes Labor erfolgen. Die Test-Nachweise seien in dem Betrieb vorzuhalten.
Die Verfügung enthält auch umfangreiche Dokumentationspflichten: Die Unternehmen würden verpflichtet, die Namen und Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsadressen sämtlicher auf dem Betriebsgelände anwesender Personen zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren, hieß es.
«Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs beziehungsweise eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten», erklärte Landesminister Karl-Josef Laumann (CDU) in der Mitteilung. Das frühzeitige Erkennen von Infektionen sei ein zentraler Schlüssel bei der Bekämpfung des Virus. Auch die Kontaktdaten seien wichtig. «Es kann nicht sein, dass bei einem Ausbruchsgeschehen die Behörden vor Ort tagelang diesen Daten hinterherlaufen müssen», betonte er. (dpa / 28.06.2020)
02.07.2020
Gewalt, Suchtmittelmissbrauch, Übergriffe bis hin zur Kindeswohlgefährdung – auch das sind Folgen der sozialen Situation von Arbeitern in der Schlachtindustrie, so die Caritas Gütersloh. In der Qurantäne sei es besonders schlimm.
Die Caritas Gütersloh macht auf die schwierige Lage der Familien der Werkvertragsarbeiter in der Schlachtindustrie aufmerksam. Unter den schlechten Wohn- und Arbeitsbedingungen litten vor allem die Kinder, sagte Volker Brüggenjürgen, Vorstand des Caritasverbandes für den Kreis Gütersloh, am Donnerstag im WDR-“Morgenecho“.
Gerade jetzt während der Quarantäne sei die Situation noch angespannter. „Die Menschen hausen aufeinander, dicht an dicht in kleinsten Wohnungen“, erklärte Brüggenjürgen. „Wir machen uns große Sorgen, dass die Kinder Schaden nehmen.“
Caritas: "Sub-Sub-Subunternehmtum" muss aufhören
Für den Caritasverband, der bulgarische und rumänische Werkvertragsarbeiter in der Region mit verschiedenen Beratungsangeboten betreut, sei es „überhaupt keine Überraschung“ gewesen, dass das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus in den Schlachtbetrieben so groß sei, sagte Brüggenjürgen.
„Wir wissen, wie die Menschen in sehr beengten Wohnverhältnissen leben, wie sie in die Betriebe gekarrt werden, wie sie dort dicht an dicht arbeiten und wie sie gemeinsam in der Kantine essen.“
Die Caritas fordere seit Jahren, „dass dieses Sub-Sub-Subunternehmertum endlich aufhören muss, damit diese Wohn- und Arbeitsbedingungen endlich ein Ende finden“.
Arbeitskräfte "maximal ausgebeutet“
Die Arbeitskräfte kämen nach Deutschland in der Hoffnung, hier mehr Geld zu verdienen als in ihren Herkunftsländern, sagte der Caritaschef. „Dann landen sie bei Subunternehmern, in schwierigen Wohnverhältnissen, in sehr brutalen Arbeitsbedingungen und werden maximal ausgebeutet.“ Die Menschen lebten in einer Parallelgesellschaft, viele sprächen selbst nach vier oder fünf Jahren kaum ein Wort Deutsch.
Viele Beziehungen hielten das nicht aus, in vielen Familien gebe es Gewalt, Suchtmittelmissbrauch und Übergriffe bis hin zur Kindeswohlgefährdung, berichtete Brüggenjürgen. Angesichts der harten Arbeitsbedingungen in den Schlachtbetrieben hielten die allermeisten Arbeiter auch nicht sehr lange durch. „Sie bleiben aber trotzdem in der Region.“
Das führe dazu, dass immer mehr arme bildungsferne Familien in die Region kämen. „Irgendwann gefährdet das natürlich den sozialen Zusammenhalt, die Integration bleibt auf der Strecke“, warnte der Caritas-Vorstand.
Die Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen muss Beschäftigte auf ihre Kosten künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die neue Vorgabe gelte ab 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten und unabhängig davon, ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handele, teilte das NRW-Ministerium für Arbeit und Gesundheit in Düsseldorf mit.
In der entsprechenden neuen Allgemeinverfügung heißt es wörtlich: «Es dürfen nur Personen in der Produktion eingesetzt werden, die mindestens zweimal pro Woche auf Kosten des Betriebsinhabers auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch PCR-Verfahren getestet werden und dabei ein negatives Testergebnis haben.» Die Testung könne im Poolverfahren erfolgen. Die Auswertung müsse durch ein anerkanntes Labor erfolgen. Die Test-Nachweise seien in dem Betrieb vorzuhalten.
Die Verfügung enthält auch umfangreiche Dokumentationspflichten: Die Unternehmen würden verpflichtet, die Namen und Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsadressen sämtlicher auf dem Betriebsgelände anwesender Personen zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren, hieß es.
«Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs beziehungsweise eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten», erklärte Landesminister Karl-Josef Laumann (CDU) in der Mitteilung. Das frühzeitige Erkennen von Infektionen sei ein zentraler Schlüssel bei der Bekämpfung des Virus. Auch die Kontaktdaten seien wichtig. «Es kann nicht sein, dass bei einem Ausbruchsgeschehen die Behörden vor Ort tagelang diesen Daten hinterherlaufen müssen», betonte er. (dpa / 28.06.2020)