Der Missbrauchsfall eines inzwischen 87-jährigen Priesters sorgt für Aufsehen. Er war trotz Verurteilungen in drei Bistümern als Seelsorger tätig, auch im Erzbistum Köln. Gegenüber DOMRADIO.DE erklärte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki zu diesem aktuellen Fall:
"Der Einsatz von Pfarrer A. in der Seelsorge 1989 war ein schwerer Fehler. Aus heutiger Sicht ist klar: Es ist nicht auf die warnenden Stimmen gehört worden, die eine enge Kontrolle von Pfarrer A. gefordert haben. Es ist verheimlicht worden, als die verantwortlichen Pastoralen Dienste im damaligen Dekanat Lövenich nicht ausreichend informiert wurden. Und es ist nicht bestraft worden, als der Kurs der Suspendierung aus vollkommen unerklärlichen Gründen aufgegeben wurde", so der Kölner Erzbischof gegenüber DOMRADIO.DE.
"Das sind einige der traurigen und schmerzhaften Beispiele für die Versäumnisse im Umgang mit Pfarrer A. Als verantwortlicher Bischof habe ich den Sachverhalt untersuchen lassen und ein kirchenrechtliches Strafverfahren auf den Weg gebracht. Das Urteil ist gefällt, die Bestätigung durch die Glaubenskongregation in Rom steht noch aus", so Woelki weiter.
"Aber es geht mir nicht nur um die Konsequenzen für den Täter. Ohne dem Gutachten von Prof. Dr. Gercke vorzugreifen, muss jedem klar sein, dass der wiederholte Einsatz eines verurteilten Straftäters absolut unverantwortlich war. Der gesamte Umgang mit Pfarrer A ist eine jahrzehntelange Aneinanderreihung schwerer Fehler. Und dafür müssen Personen damals verantwortlich gewesen sein, die herausgefunden und benannt werden müssen. Ich habe Herrn Prof. Dr. Gercke, gerade im Rahmen der gebotenen Zurückhaltung gebeten, die Frage der Verantwortung insbesondere in diesem Fall zu klären", erklärt der Kölner Erzbischof.
Bereits im November 2019 hatte sich Kardinal Woelki in einem Interview bei DOMRADIO.DE zu dem Fall geäußert. Das Erzbistum Köln hat zu diesem Fall auch auf der Internetseite FAQs bereitgestellt. (DR/19.11.2020)
16.12.2020
Das im November vom Kirchengericht des Erzbistums Köln gefällte Urteil gegen den Ruhestandsgeistlichen A. wegen Missbrauchsvergehen ist rechtskräftig. Das hat die Glaubenskongregation in Rom bestätigt.
Kardinal Woelki hat A. aus dem Klerikerstand entlassen. Damit hat der heute 87-jährige A. die schärfste Strafe erhalten, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsieht. Trotz Verurteilungen durch staatliche Gerichte war A. im Erzbistum Köln sowie in den Bistümern Münster und Essen als Seelsorger tätig und hat sich in mehreren Fällen der sexualisierten Gewalt schuldig gemacht.
"Schweste Strafe des Kirchenrechts"
Der Generalvikar des Erzbischofs von Köln, Dr. Markus Hofmann, stellt dazu fest: "Kardinal Woelki und ich begrüßen, dass Rom das Strafmaß im Fall A. bestätigt hat. Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand kommt das kirchenrechtliche Verfahren in diesem Fall endlich zum Abschluss. Es wurde die schwerste Kirchenstrafe für Kleriker verhängt, was das erschütternde Ausmaß des angerichteten Unheils deutlich macht.“
Kardinal Woelki erklärt: "Über diese Nachricht aus Rom bin ich sehr erleichtert. Ich hoffe, dass dieses deutliche Urteil für die Betroffenen ein Stück Gerechtigkeit schafft.“
Dekret vom Sommer 2019
Kardinal Woelki hatte A. per Dekret am 21.06.2019 die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt. Grund für das Verbot war die Einleitung des kirchlichen Strafverfahrens durch den Erzbischof aufgrund der in der Vergangenheit gemeldeten Vorwürfe. Auf Grundlage eines Sondergutachtens wurde der Fall am 28.10.2019 der Glaubenskongregation in Rom gemeldet, die ihrerseits am 03.03.2020 mitteilte, dass von der Verjährung abgesehen und ein Strafprozess durch das Erzbistum aufgenommen werden soll. Das im Rahmen dieses Prozesses gefällte Urteil wurde jetzt durch die Glaubenskongregation bestätigt.
Die unabhängige Untersuchung von Prof. Gercke wird bis zum 18. März auch in diesem Fall die Verantwortlichkeiten klären.
Mit dieser Strafe, der Entlassung aus dem Klerikerstand, verliert A. für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien. Er darf keine Sakramente mehr spenden und den priesterlichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben.
Der Missbrauchsfall eines inzwischen 87-jährigen Priesters sorgt für Aufsehen. Er war trotz Verurteilungen in drei Bistümern als Seelsorger tätig, auch im Erzbistum Köln. Gegenüber DOMRADIO.DE erklärte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki zu diesem aktuellen Fall:
"Der Einsatz von Pfarrer A. in der Seelsorge 1989 war ein schwerer Fehler. Aus heutiger Sicht ist klar: Es ist nicht auf die warnenden Stimmen gehört worden, die eine enge Kontrolle von Pfarrer A. gefordert haben. Es ist verheimlicht worden, als die verantwortlichen Pastoralen Dienste im damaligen Dekanat Lövenich nicht ausreichend informiert wurden. Und es ist nicht bestraft worden, als der Kurs der Suspendierung aus vollkommen unerklärlichen Gründen aufgegeben wurde", so der Kölner Erzbischof gegenüber DOMRADIO.DE.
"Das sind einige der traurigen und schmerzhaften Beispiele für die Versäumnisse im Umgang mit Pfarrer A. Als verantwortlicher Bischof habe ich den Sachverhalt untersuchen lassen und ein kirchenrechtliches Strafverfahren auf den Weg gebracht. Das Urteil ist gefällt, die Bestätigung durch die Glaubenskongregation in Rom steht noch aus", so Woelki weiter.
"Aber es geht mir nicht nur um die Konsequenzen für den Täter. Ohne dem Gutachten von Prof. Dr. Gercke vorzugreifen, muss jedem klar sein, dass der wiederholte Einsatz eines verurteilten Straftäters absolut unverantwortlich war. Der gesamte Umgang mit Pfarrer A ist eine jahrzehntelange Aneinanderreihung schwerer Fehler. Und dafür müssen Personen damals verantwortlich gewesen sein, die herausgefunden und benannt werden müssen. Ich habe Herrn Prof. Dr. Gercke, gerade im Rahmen der gebotenen Zurückhaltung gebeten, die Frage der Verantwortung insbesondere in diesem Fall zu klären", erklärt der Kölner Erzbischof.
Bereits im November 2019 hatte sich Kardinal Woelki in einem Interview bei DOMRADIO.DE zu dem Fall geäußert. Das Erzbistum Köln hat zu diesem Fall auch auf der Internetseite FAQs bereitgestellt. (DR/19.11.2020)