Jüdische Verbände entsetzt über Entscheidung von Staatsanwaltschaft

Keine Volksverhetzung?

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dortmund, die Anzeige wegen Volksverhetzung gegen die Partei "Die Rechte" abzuweisen, ließen einem die Haare zu Berge stehen, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster.

Die Partei "Die Rechte" verwendet die Reichsfahne für Demonstrationen / © Hendrik Schmidt (dpa)
Die Partei "Die Rechte" verwendet die Reichsfahne für Demonstrationen / © Hendrik Schmidt ( dpa )

Jüdische Verbände haben sich mit Entsetzen darüber geäußert, dass mehrere Staatsanwaltschaften in Deutschland Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen die Partei "Die Rechte" abgewiesen haben. "Wenn Deutschland es mit dem Kampf gegen Antisemitismus ernst meint, dann muss auch die Justiz ihre Spielräume nutzen, um gegen Rechtsextremisten und deren antisemitische Propaganda mit allen Mitteln vorzugehen", sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Auf Plakaten der Partei zur Europawahl stand der Slogan "Israel ist unser Unglück - Schluss damit!". Sie waren überall in Deutschland zu sehen. Jüdische Organisationen und andere hatten deswegen in mehreren Städten Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet, unter anderem in Dortmund, Hannover und Karlsruhe. In diesen drei Städten stellten Staatsanwaltschaften jedoch die Ermittlungen ein und verzichteten darauf, Anklage zu erheben.

Fatale Entscheidung

"Die Entscheidungen diverser Staatsanwaltschaften in Deutschland zu den Wahlplakaten halte ich im derzeitigen politischen Klima für fatal", sagte Schuster. Mit Blick auf die Entscheidung in Dortmund sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch): "Bei der Begründung sträuben sich mir die Haare." Zwar gehe die Begründung darauf ein, dass sich die Formulierung an die Parole "Die Juden sind unser Unglück" aus der NS-Zeit anlehne. Laut Staatsanwaltschaft könne dies aber auch anders interpretiert werden.

Die Staatsanwaltschaften in Hannover und Karlsruhe hatten argumentiert, die Parole richte sich gegen einen anderen Staat und nicht eindeutig gegen die in Deutschland lebenden Juden. Sie falle deshalb nicht unter den Tatbestand der Volksverhetzung und sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Weitere Schritte

Schuster fürchtet, dass der Verzicht auf eine Anklage in der rechtsextremen Szene als Freibrief und Ermutigung aufgefasst werden könnte. "An einer solchen Entscheidung wird man sich künftig orientieren - wenn sie Bestand hat", sagte er der Zeitung. Bei der nächsten Wahl könne eine rechte Partei dann problemlos leicht veränderte Formulierungen aus der Zeit des Nationalsozialismus verwenden, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe will nach Angaben der "Neuen Osnabrücker Zeitung" nun Ermittlungen und ein Verfahren mit juristischen Mitteln erzwingen. Auch die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover sowie der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen kündigten auf epd-Anfrage an, weitere Schritte zu prüfen. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft Hannover will bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle Beschwerde einlegen.


Marsch der rechtsextremen Partei  / © Johannes Neudecker (dpa)
Marsch der rechtsextremen Partei / © Johannes Neudecker ( dpa )
Quelle:
epd
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