In der katholischen Kirche wie auch in der orthodoxen Kirche sind generell nur die Gläubigen der eigenen Kirche zu den Sakramenten zugelassen, also auch zum Sakrament der Eucharistie. Protestanten dürfen nur in Ausnahmefällen – etwa in bestimmten schweren Notlagen – die Kommunion empfangen. Katholiken ist umgekehrt eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt.
Aktuell wird in Deutschland diskutiert, ob bei konfessionsgemischten Ehepaaren der evangelische Partner im Einzelfall im katholischen Gottesdienst mit zur Kommunion gehen darf. Geregelt sind diese Ausnahmen im Kanon 844.4 des weltweit gültigen kirchlichen Gesetzbuchs (CIC).
Darin heißt es wörtlich: "Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage (gravis necessitas) dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen, nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die (...) von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind."
(KNA/Stand 04.04.2018)
04.04.2018
Das Erzbistum Köln reagiert auf einen Bericht, wonach sich neben Kardinal Woelki sechs deutsche Bischöfe in Fragen der Kommunion für konfessionsverschiedene Ehepartner an den Vatikan gewandt haben. Die Bischöfe wünschen sich Klarheit.
Sieben deutsche Bischöfe haben einen Brief an Kurt Kardinal Koch, Präsident des Rates der Einheit der Christen und an Kurienerzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, geschrieben, erklärt die Pressestelle des Erzbistums Köln.
Am 22. März 2018 haben sich die Erzbischöfe Ludwig Schick (Bamberg) und Rainer Maria Kardinal Woelki (Köln), sowie die Bischöfe Konrad Zdarsa (Augsburg), Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Wolfgang Ipolt (Görlitz), Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) mit einem gemeinsamen Brief an den Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen gewandt.
Der Anlass für diesen Brief ist ein Beschluss auf der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, die vom 19. – 22. Februar in Ingolstadt getagt hat. Am 20. Februar wurde von einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Deutschen Bischöfe der Text für eine "pastorale Handreichung" verabschiedet, der in Einzelfällen den gemeinsamen Kommunionempfang konfessionsverschiedener Ehepartner ermöglichen soll.
Bitte um Klarstellung
In dem nun vorgelegten Brief bitten die Unterzeichner den Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen um die Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist.
Das Ziel in einer so zentralen Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche muss aus Sicht der Unterzeichner sein, nationale Sonderwege zu vermeiden und in einem ökumenischen Gespräch zu einer weltweit einheitlichen und tragfähigen Lösung zu kommen.
Über das Schreiben hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Onlineausgabe) am Mittwoch berichtet.
In der katholischen Kirche wie auch in der orthodoxen Kirche sind generell nur die Gläubigen der eigenen Kirche zu den Sakramenten zugelassen, also auch zum Sakrament der Eucharistie. Protestanten dürfen nur in Ausnahmefällen – etwa in bestimmten schweren Notlagen – die Kommunion empfangen. Katholiken ist umgekehrt eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt.
Aktuell wird in Deutschland diskutiert, ob bei konfessionsgemischten Ehepaaren der evangelische Partner im Einzelfall im katholischen Gottesdienst mit zur Kommunion gehen darf. Geregelt sind diese Ausnahmen im Kanon 844.4 des weltweit gültigen kirchlichen Gesetzbuchs (CIC).
Darin heißt es wörtlich: "Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage (gravis necessitas) dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen, nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die (...) von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind."
(KNA/Stand 04.04.2018)