Eucharistie, Kommunionempfang und "geistliche Notlage"

 (DR)

In der katholischen Kirche wie auch in der orthodoxen Kirche sind generell nur die Gläubigen der eigenen Kirche zu den Sakramenten zugelassen, also auch zum Sakrament der Eucharistie. Protestanten dürfen nur in Ausnahmefällen – etwa in bestimmten schweren Notlagen – die Kommunion empfangen. Katholiken ist umgekehrt eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt.

Aktuell wird in Deutschland diskutiert, ob bei konfessionsgemischten Ehepaaren der evangelische Partner im Einzelfall im katholischen Gottesdienst mit zur Kommunion gehen darf. Geregelt sind diese Ausnahmen im Kanon 844.4 des weltweit gültigen kirchlichen Gesetzbuchs (CIC).

Darin heißt es wörtlich: "Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage (gravis necessitas) dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen, nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die (...) von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind."

(KNA/Stand 04.04.2018)